Hezte beim tüv hat der tüv prüfer, mein wagen am qeuerträger aufgebogt obwohl ich in vorher darauf hingewiessen hab das der träger das nicht ausshält.
er meinte nur "Ich habe ahnung" und dan passierte es auch schon der querträfer ist gebrochen. der prüfer auf einmal oh endschuldigug....
ist es damit getan das der querträger von einer bmw werkstatt ersetzt wird, oder habe ich noch andere rechte z.b gutachter falls noch mehr teile betroffen sind.
oder habe ich das recht auf schadensersatz da der prüfer trotz hinweiss von mir fahrlessig gehandelt hat?
Hoffe ihr könnt ratschläge geben.
Gruß,
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 07.10.2008 22:25:37
Wenn du mit Querträger den Querlenker meinst, dann wäre ich aber dem Prüfer mit dem nackten Ar*** ins Gesicht gesprungen!
Also natürlich kann dir das jede Werkstatt, ob BMW oder nicht bleibt dir überlassen, reparieren. Aber der TÜV sollte natürlich für den Schaden aufkommen!
Ich weiß ja nicht wie ihr euch geeinigt habt, aber Fotos wären vll hilfreich!
Burn out ist was für Anfänger. Ich habe bereits Fuck off!!