Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 05.10.2008 um 09:55:49 aus dem Forum "3er BMW - E30" in dieses Forum verschoben.
auf den kfz schein steht das der wagen siedden 29.03.2007 außerbetrieb gesetzt wurde!! wie icst das wenn ich den neu anmelde was kostet mich das?? zaählt das als normale hu untersuchung?? also ca 60 euro und in welcher preisklasse leigt das? mfg sebastian
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 05.10.2008 09:55:49
wenn du noch mindestens 3 monate tüv drauf hast, kannste den so ganz einfach anmelden. mit den alten papieren darf die stilllegung max. 18 monate betragen (war mal so) sollte aber wie heute auch die 7 jahre bei den neuen papieren ist. erst mit dem ablauf der frist wäre eine neuabnahme fällig, aber diese sollte soweit ich weiß dann nach den standard des baujahres sein.
Es war bisher so das nach 18 Mon. Silllegung die BBetriebserlaubnis erlöschen ist. Und es mussten neue Papiere erstellt werden. Das war
1. beim Tüv teurer ( rund 100€ für HU mit Vollabnahme) 2. bei der Zulassung für die Ausstellung der neuen Papiere.
Aber diese Regelung gibt´s nicht mehr seit es die neuen Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I u. II gibt) hier betraägt dieser Zeitraum jetzt 7 Jahre.
Habe selbst letzte Woche meinen IS getüvt und zugelassen, und dieser war seit etwa 23 mon. abgemeldet.
Gruß
Thorsten
p.s. beim Tüv bei uns kostet eine HU / AU Untersuchung 78€. Ich war beim KÜS Stüptzpunkt weil der mir abends um 20 Uhr noch was gemacht hat. Hab mit eintragen der Felgen, Reifen und Fahrwerk 130€ bezahlt.
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