den tüv interessiert nur eine bauartgerechte befestigung.das heisst das du entweder die seriensitzkonsole ohne veraenderungen benutzen musst oder die vom z3.schweissen loecher umbohren usw.ist eigentlich nicht zulaessig.aber wer schaut schon danach,wenn es vernünftig gemacht wurde.
das du die sitze nicht klappen kannst und hinten keiner mehr sitzen kann interessiert den tüv eigentlich nur in sofern das er dir das fahrzeug wahrscheinlich als 2 sitzer eintragen muss.es kann ja hinten noch jemand sitzen,aber im falle eines unfalles hat er ein problem rauszukommen.
das sind so dinge die dir bewusst sein sollten und die du gegebenenfalls erst mit dem tüv besprechen solltest.
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