Zitat:
Du darfst laut Gesetz als geschädigter dir selbst einen Gutachter aussuchen.
Genau so isses!
Das einzige was die Versicherung dann noch machen kann, ist ein Gegengutachten und dafür darfst du denen den Zugang zu deinem Auto nicht verwehren.
Bei der angesprochenen Schadenshöhe werden die da wohl ganz schnell Abstand nehmen und auch ihren Gutachter zurück pfeifen.
Ich würd mich an deiner Stelle bei der Versicherung jetzt nicht absolut quer stellen, sondern ganz höflich darauf hinweisen, dass du von deinem Recht als Geschädigter gebrauch machst und dir einen eigenen Gutachter auf deren Kosten nehmen wirst. Nahc Erstellung dieses Gutachtens läßt du es ihnen natürlich offen ein Gegengutachten zu erstellen.
Gruß Mirko