linker Blinker auf der Autobahn (Geplaudere Forum)
güttl
04.09.2008 | 09:16:03
Zum Thema Nötigung gibt es noch folgendes zu sagen:
Mittlerweile fragt der Rennleiter den Anzeigenerstatter, ob und inwieweit er sich genötigt fühlte. Eine Nötigung liegt nämlich nur vor, wenn der "Genötigte" zu einer Aktion gezwungen wurde. Da es dort bei 99% der Fälle aber hapert, da diese ganz normal weiterfahren und irgendwann einscheren, wars das mit der Straftat!! Was anderes isses, wenn mir einer 15 km im Heck klebt und mir bis nach Hause hinterherfährt. Dann habe ich das Recht, ihn mit geeigneten Mitteln zu zeigen, wo das Hoftor ist. Und zu dieser Aktion wurde ich dann eben genötigt...
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Hallo güttl,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "linker Blinker auf der Autobahn"!
Gruß
Na sowas, hier kann ich mich den Gebrüdern Tobi und Airborne
100% anschließen, auch dem Beispiel mit Turbo Rolf. Aber das
ist eine andere heikle Diskussion.
Wie auch immer, wenn jemand angeflogen kommt sieht man bei
einigen Fahrzeugen den Blinker gar nicht, da hilft kein
Dauerblinken. Z.B. bei den 4er Golfs oder so, wenn die Licht
anhaben fällt der keine Blinker der ja dummerweise IM Scheinwerfer
ist nicht auf. Mich stört es gar nicht wenn jemand angeflogen
kommt und mich 5x mal an-licht-hupt, egal ob das ne 120er Strecke
ist und der mit 200 ankommt. So sehe ich früher das jemand schneller
ist als ich und der Hintermann muss nicht erst bremsen. In vielen
Situationen habe ich auch eher den Finger bereit auf der Lichthupe
an statt den Fuß auf der Bremse.
Das ist immer bei solchen Leuten die 200m vor einem LKW rausfahren,
aus dem Windschatten raus sind und dann nicht aus dem Tee kommen.
Das Prinzip "ransaugen im Windschatten" und zügig überholen ist
denen fremd.
Aber meine Devise ist: Wenn jemand wegen MIR bremsen muss, dann
bin ICH nicht vorrausschauend gefahren.
BMW Team Oberhavel
mb100
04.09.2008 | 12:31:33
Zitat:
Eine Nötigung liegt nämlich nur vor, wenn der "Genötigte" zu einer Aktion gezwungen wurde. Da es dort bei 99% der Fälle aber hapert, da diese ganz normal weiterfahren und irgendwann einscheren, wars das mit der Straftat!!
(Zitat von: güttl)
Zwei Dinge:
1. War das mal anders? Also dass derjenige, der nötigt, den Genötigten zu nem Handeln, Dulden oder Unterlassen bringen will? Seit 2002 jedenfalls nicht...
2. Vergiss bitte nicht, dass bei der Nötigung auch schon der Versuch strafbar ist. D.h. wenn Du mir bei (z.B.) 150 km/h im Heck klebst und mit Lichthupe, Neblern und Blinkern ein schickes Lichtspiel veranstaltest, das Ganze mit gelegentlichem Aufheulen untermalst und wild gestikulierst, ich mich aber davon vollkommen unbeeindruckt zeige und "meinen Stiefel weiter fahre", hast Du m.E. zumindest ne versuchte Nötigung begangen - und die is strafbar gem. § 240 III StGB.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Richi
04.09.2008 | 12:45:22
Kleine Geschichte;
War vor einigen Monaten in Tirana und was mir aufgefallen ist. Wenn dort links überholt wird egal ob Stadt oder Lanstrasse dann wird einfach mal gehupt. Grund ist, sie wollen halt "bescheid" geben ich bin links am überholen nur das du es weisst ;).
Also beim 1. wunderst du dich ja noch aber wenn 90% der Leute es machen bekommst echt nen rappel ;)
Naja ok BTT.
Finde eigentl. Lichthupe noch ok wenn man der Überholer wirklich enorm schneller ist, das wäre mir wohl lieber als das der dann bis auf 5 m rankommt der andere dann verzweifelt ne Lücke rechts sucht. Blinker muss nicht unbedingt sein ist schon eher Nötigung.
Gruß
güttl
04.09.2008 | 12:59:09
Zitat:
[2. Vergiss bitte nicht, dass bei der Nötigung auch schon der Versuch strafbar ist. D.h. wenn Du mir bei (z.B.) 150 km/h im Heck klebst und mit Lichthupe, Neblern und Blinkern ein schickes Lichtspiel veranstaltest, das Ganze mit gelegentlichem Aufheulen untermalst und wild gestikulierst, ich mich aber davon vollkommen unbeeindruckt zeige und "meinen Stiefel weiter fahre", hast Du m.E. zumindest ne versuchte Nötigung begangen - und die is strafbar gem. § 240 III StGB.
(Zitat von: mb100)
Gehe ich 100%ig mit, mb100. Ich gebe nur meine Erfahrung mit der Rennleitung weiter, als ich mal der vordere Fahrer war. Und da meinte der Bulle halt, ich soll beschreiben, wie ich mich genötigt fühlte, warum und überhaupt.... Das Ende vom Lied war, daß das Verfahren eingestellt wurde.
Was auch nicht unerwähnt bleiben sollte:
Sitze ich im BMW, drängelt keiner von hinten. Fahre ich die selbe Strecke mitm Fabia und das noch schneller, will man mich gleich beiseite räumen...
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Zitat:
Wenn ich links schnell fahre und es pimmelt einer verträumt in seinem eigenen Wunderland auf der linken Spur
(Zitat von: Airborne)
Wer macht den sowas?
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg
Ich blink nicht links, ich mach keine Lichthupe weils sowieso keinen interessieren bzw. drauf reagieren würde, sondern überhol einfach rechts.
Dies hat einen einfachen Grund, wenn ich jedesmal abbremsen würde, würde dies nur unnötig die Umwelt belasten. Mein Motiv ist also ein ehrenhaftes.
Zitat:
... weißt net wo du hin sollst, weil mitlerweile der Monat der AU vom Vordermann zu erkennen ist...
(Zitat von: vitanick_e46)
110 im Rückwärtsgang - Respekt ;o)
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
er könnte aber auch recht haben lol
manche haben die Schilder falsch rum drauf und raffens nicht
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich