Dabei handelt es sich um eine rein freiwillige Garantie. Da kann sich BMW theoretisch(!) wegen jedem Furz querstellen und die Garantie - welche eine rein freiwillige Leistung des Herstellers ist IM GEGENSATZ ZUR GEWÄHRLEISTUNG- verweigern.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung darf ein Hersteller wegen sowas allerdings nicht verweigern.