Zitat:
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geblitzt wurde ich damals am 12.11
aber da ich mitm rechtsanwalt gegen vorging, aber zu unrecht gegen den staat nicht ankam ("gegen nen misthaufen kann man nicht anstinken..."
(Zitat von: psoli1)
Ist der Staat etwa schuld, daß Du zu schnell gefahren bist?
Gruß,Fabi
(Zitat von: XT-Fabi)
ne das nicht,
aber gibt da so nen paar sachen womit ich das mal gerne vergleichen würde
das der passend geblitzt wird und im febuar abgibt den nur für 28 tage abgibt und ich ihn, da im august, für 31 tage abegeben muss obwohl gleiches vergehen - sprich miserable rechtsauslegung
fast bei allen straftaten in richtung körperverletzung liest man das beim ersten vergehen ne bewährungsstrafe raus kam, aber mir wurde für den ersten tempoverstoß der lappen abgenommen, nix bewährung, und ich könnte jemanden gefährden, der schläger hat es bereits getan
oder hab ich letztens gehört, nen discobetreiber bekam nur ne verwahrnung, da ne geldstrafe wohl auch nicht mehr bringen würde
(über 120 minderjährige nach 24 uhr besoffen in seiner disco)
also, wieso gibt es bei gleichem verstoss unterschiedliche strafen (bei 30 tagen sind 3 tage unterschied schon 10 prozent)
und wieso wird hier beim erstvergehen sofort durch gegriffen und bei schwer wiegenderen sachen nicht?