Zitat:
hmm...also mein Vater meinte, dass ich nur noch den Restwert bezahlt bekäm, weil der Wagen schon so alt wäre. Deswegen wollte ich nur nachhaken.
(Zitat von: Blue_Bimmer)
Hat nichts mit dem Alter zu tun, ausschließlich mit der Schadenshöhe. Im Allgemeinen gilt:
Liegt die Schadenshöhe über dem Wiederbeschaffungswert (aktueller Marktwert des Fahrzeugs vor dem Unfall) zahlt die Versicherung dir dem Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert)
Lieg die Schadenshöhe nur geringfügig über dem Wiederbeschaffungswert sind Ausnahmen möglich.
Das dies bei einem älteren Fahrzeug schneller der Fall ist als bei einem Neuwagen versteht sich von selbst.
@Touri
es geht hier ausschließlich um den Schaden am eigenen Fahrzeug. Personenschäden werden IMMER von der Haftpflicht des Verursachers übernommen.
Bearbeitet von - marueg am 27.08.2008 19:56:32