Zitat:
Hallo
Ich dachte es würde weiter helfen wenn ich die Eintragung ins Netz stellen würde , da mann von hella eine Scheinwerferreinigungsanlage mit ABE zu kaufen bekommt weil es eine vorrausetzung ist für das Xenon und es ist keine originalle höhenverstellung von der ich spreche sondern eine ultraschall Niveauregulierung ebenfalls von Hella der Tüver kannte dieses auch nicht das es so etwas gibt auch mit Abe es ist ein Ultraschall Sensor an der Hinterachse der wie beim Richtigen Xenon das Licht in eine Grundstellung fahren läst die originallen Stellmotoren fliegen raus und werden ausgetauscht gegen die Von Hella mitgelieferten . Und die ganze abe bezieht sich auf eine Xenon Niveauregulierung und nicht auf eine höhenverstellung (manuell von innen) sie stellt sich von selber ein durch den sensor . Als nächstes ich habe eine orig. Bmw E36 DE linse in auf den Tisch gelegt und die vom 3bg beide sind komplett identisch gleiche verschraubung alles die dinger müssen genormt sein anders kann ich mir das nicht erklären . Und jetzt kommt ihr mir mit dem Glas ich warte nur drauf es ist keine Streuscheibe meinte er warum sollte er es nicht eintragen . Und warum dieser Aufriss fragt ihr euch ich kann mir keine Punkte mehr erlauben und ich bekamm ein Mängel Schein und warum wegen Xenon .
Jetzt kommt ihr mir wieder mit irgendwelchen anderen dingen seit ihr alle Tüver also ich bin es nicht und wen es eingetragen ist ist es eingetragen .
MFG hs -tuning.de(Zitat von: hs-tuning de)
Zitat:
Und um für weitere diskusionen zu sorgen klärt mich auf Scheinwerferreinigungsanlage verbaut,
Niveauregulierung verbaut , beides vorrausetzungen RICHTIG , RICHTIG,
beides mit ABE , also bis hier alles in ordnung , die aufnahme origi. Xenon , also nichts geklebt oder ähnliches , keine Streuscheibe , also warum denkt ihr wäre es nicht Legal eingetragen und der Tüver würde Gras rauchen . Ich lasse alles Eintragen und das Legal , denkt ihr ernsthaft ein Tüver verliert sein job für 35 euro , alles klar , die Zeiten sind vorbei ,
vieles ist emesungssache und er meinte wen es korrekt verbaut ist das Lichtbild in ordnung ist warum sollte es dann nicht eingetragen werden wen alle vorrausetzungen erfüllt sind dafür .
Im übrigen geht der Tüver auf seine 50 er hat nicht grad gestern ausgelernt .
Selbst meine Enrohr ist eingetragen und ich bin kein Bäcker vom Beruf oder warum glaubt ihr habe ich 450 Euro bei Hella gelassen und es auf dem legalen wege versucht .
Fühlt euch nicht angegriffen
Ich wollt nur helfen .
MFG
www.hs-tuning.de(Zitat von: hs-tuning de)
Zitat:
Klar kann das alles eingetragen werden, auch legal.
Ein Lichttechnisches-Gutachten ist dafür allerdings die Voraussetzung.
Nur ist so ein Gutachten nicht grad günstig. ;)(Zitat von: daspertl)
Zitat:
Nur Vorsicht bei den "Billig" Scheinwerfern alla depo und konsorten.
Diese Hersteller benutzen gerne mal aus kostengründen das Selbe Werkzeug und gießen alles mögliche ein, da steht gerne mal auf einem Halogen HSW DC 00 oder noch besser DCR oben.
Alles schon gesehen ;)(Zitat von: DominikCSL)