Zitat:
Da gibt es keine genauen Vorschriften und liegt am Prüfer bzw. in dessen Ermessensspielraum.
Man sollte aber sich selbst zuliebe schon noch einen ausreichenden Federweg haben. Dauernd durch die Gegend "hoppeln" macht keinen Spass...
Bearbeitet von - ThaFreak am 30.07.2008 17:17:54
(Zitat von: ThaFreak)
Hi,
danke für die Anwort, bzw. sorry für den Doppelpost.... aber der Beitrag wurde so schnell verschoben (siehe Erstellzeit und Verschiebezeit), dass ich nach dem aktuallisieren kein Thema gesehen habe und gedacht hatte, dass das posten nicht funktioniert hat. War also keine Absicht.
Mit dem Federwegsbegrenzer ist rein für den TÜV gedacht, denn ich hab meiner Meinung genug Spiel und schleifen tuts auch nirgends. Aber die TÜV'ler haben teilweise Ansichten von mind. 2cm Freiraum zwischen Felge und Radhaus etc.... und das schaff ich ned ganz.