hallo, Ein Vertrag kommt zustande durch zwei ÜBEREINSTIMMENDE Willenserklärungen. Sowohl schriftlich als auch Mündlich. Nur fehlt bei der Mündlichen die Beweiskraft. Kein Beweis Kein Geldvorgang.
Hallo zusammen, für alle die es interessiert: das Thema hat sich inzwischen geklärt. Hab hundert Flocken an den Lacker gezahlt und den Rest so geregelt!
Danke nochmal an alle, die mir bei der Sache helfen wollten!