Zitat:
nein ich werden die aufgezogenen reifen behalten und drauf lassen, da mein fahrzeug ja schon eh abgelastet wurde um mir den 93index einzutragen. sprich mir würde ein reifen mit 94 jetzt eh nichts mehr nützen.
ich erwarte ein finanzielles entegenkommen in einmaler form von mindestens 50euro (ohne zusätzliche kosten)(Zitat von: angry-playboy)
Zitat:
sorry dann hast du mich falsch verstanden. ich sage nicht das du den reifen tauschen sollst. das ist klar das dies nicht mehr nützlich ist. aber nimm doch dann die 69,- als entschädigung sozusagen hast also wenigstens gute 70 euro reduziert und sozusagen komplettes aufziehen geschenkt bekommen!?(Zitat von: Richi)
Zitat:
Das ist in diesem Fall reine Kulanzsache, vor Gericht wird es niemals gehen für 50 Euro, das ist ja noch ne Bagatelle, an deiner Stelle würde ich deren Angebot annehmen, dass Sie die Montagekosten erstatten und dir die Reifen umtauschen, OBWOHL du Sie bereits genutzt hast, klingt sehr kulant, eventuell kannst du auch die Kosten für die Eintragung noch beanspruchen, da du das Auto dringen brauchst für Arbeit etc und die Reifen tauschen mußtest, aber das müßtest du dann mit denen klären.
Gruß Daniel(Zitat von: Bruderchorge)
Zitat:
Wenn die hart bleiben kannst se anzeigen und wenn nicht haste auf deutsch gesagt pech gehabt
Zitat:
nochmal zum mitschreiben:
ich brauchte die reifen DRINGEND deshalb hab ich mich umgehört wie man das problem lösen kann mit den vorhandenen reifen
jetzt kam heute ne mail:Zitat:
...leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Auftrag xxxx
vom 11.07.2008 storniert werden musste, da wir den falschen Artikel geliefert haben...Wir entschuldigen uns für die falsche Zustellung der von Ihnen bestellten Reifen. Wir dürfen den PReisnachlass in Höhe von 50 EUR nicht akzeptieren. Wir werden die Reifen umtauschen. Wenn Sie die Reifen schon montiert haben, können wir Ihnen die Montagekosten zurückerstatten. Dafür benötigen wir die Rechnung für die Montage und Ihre Bankverbindung
dann meine mail dazu:
Danke das doch mal jemand antwortet.
Die Reifen sind montiert UND die 93er Traglast bereits eingetragen in den Fahrzeugpapieren sprich es ist eine Ablastung und eine Streichung eines Sitzplatzes bereits erfolgt!
Die Reifen können nicht wieder abgeholt werden aus den o.g. Gründen.
Bei den gelieferten Reifen besteht ein eindeutiger Sachmangel, dieser berechtigt entweder zum Rücktritt (was in diesem Fall nicht geht) oder eröffnet mir die Möglichkeit der Minderung.
Lassen Sie dich bitte etwas anderes einfallen so kommen wir nicht weiter!(Zitat von: angry-playboy)
Zitat:
der käufer kann NICHT auf eine form der nacherfüllung bestehen. bgb hab ich grad leider kein´s da.
Zitat:
was um alles in der welt nützt mir ein tausch von index 93 auf index 93?