Zitat:
43€ pro Tag.
Dein Fahrzeug ist in Gruppe F einzusortieren, da älter als 5 Jahre rutscht es in Klasse E.
ist aber leider auch immer immer Ermessenssache.
(Zitat von: rsgra)
es gibt glaube ich 3 verschiedene tabellen.
in einer war es sogar gruppe H - 65€.
im gutachten steht gruppe G mit 59€, kann es sein, dass es auch nach ausstattung geht?
Zitat:
Beim Nutzungsausfall machen die Versicherungen meistens Probleme.
Is noch ein Zweitwagen auf Dich angemeldet? Bzw. is Dein Wagen als Zweitwagen auf Deinen Vater angemeldet?
Aber wenns eh über den Anwalt läuft: was kümmerts Dich? Lass Ihn den Nutzenausfall geltend machen und den Streit austragen...
(Zitat von: mb100)
Er ist als zweitwagen auf meinen Vater angemeldet, aber er gehört mir und mein name steht auch im kaufvertrag. danach hat mich mein anwalt auch gleich gefragt :)
naja es kümmert mich in dem sinne, weil es mich interessiert wieviel nutzungsausfall mir zusteht.
viele sagen, dass der nutzungsausfall nur für den werkstattaufenthalt gezahlt wird. allerdings habe ich auch schon von fällen gelesen wo der geschädigte 130 tage nutzungsausfall bekommen hat.
sicher wird mein anwalt rausholen was geht, aber das dauert ja noch bis der wagen aus der werkstatt kommt. und ich bin ein wenig ungeduldig ;-)
schonmal danke für die antworten.