Abmahnung von Anwalt wegen Ebay (Geplaudere Forum)
Also es gibt eine andere Website, auf der steht, dass das Foto ein Copyright hat, allerdings steht da nix von Bezahlung usw. "nur" Copyright.
Aber wie gesagt, verlinkt hat das ganze der, von dem ich die Auktion habe, das Foto gehört einem "PC Shop" und die Anwälte haben keine Vollmacht mitgeschickt, in dem Schreiben steht nur ein Spruch, dass sie bevollmächtigt sind das Geld für den Kläger einzunehmen.
150 Euro Gebühr + 100 Prozent Aufschlag weil ich keine Quelle angegeben habe, + 50 Euro Anwaltsgebühr. So ist deren Rechnung, die Kanzlei guck ich nachher mal nach.
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Hallo Bruderchorge,
schau mal hier
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Gruß
So viel zum 15 Jährigen Bruder :
Eltern haften für ihre Kinder bei Verstoß gegen Urheberrecht
27.06.2008 » Kategorie: Urheberrecht » Tags: Haftung, Urheberrecht, Video-Portale, Tauschbörsen, Schadensersatz, Störerhaftung, Internetanschluss, Aufsichtsplicht, Unterlassungserklärung
Das Landgericht (LG) München I (Az.: 7 O 16402/07, Urteil vom 25.06.08) hat entschieden, dass Eltern durch die Bereitstellung eines Internetzugangs für das rechtswidrige Verhalten ihrer Kinder in Online-Video-Plattformen in Haftung genommen werden kommen.
Im Fall ging es um ein damals 16-jähriges Mädchen, dass bei den Video-Portalen "myvideo.de" und "video.web.de" Filme eingestellt hat, in denen auch 70 urheberrechtlich geschützten Photos integriert waren. In derf Pressemitteilung des LG München heisst es dazu: "Die Klägerin nahm neben der Tochter auch die Eltern auf Auskunft und Schadensersatz in Anspruch. Eine Unterlassungserklärung war bereits außergerichtlich abgegeben worden. Die Klägerin ist der Auffassung, die Eltern hafteten ebenfalls nach den Grundsätzen der Störerhaftung, denn sie hätten ihre elterlichen Belehrungs- und Prüfungspflichten verletzt. Sie hätten ihrer Tochter einen Internetanschluss zur Verfügung gestellt und diese dort nach Belieben schalten und walten lassen, ohne die Nutzung des Internets im Rahmen der elterlichen Aufsichtspflicht weiter zu prüfen."
Die beklagten Eltern sahen in ihrem Verhalten jedoch keine Verletzung ihrer elterlichen Pflichten. Vielmehr kenne sich die Tochter mit dem Internet viel besser aus als die Eltern und habe beispielsweise in der Schule auch einen IT-Kurs belegt. Auch seien bislang keine rechtlichen Verstöße im Internet durch die Tochter vorgekommen. Dem ist das Landgericht jedoch nicht gefolgt. In der Pressemitteilung wird auf das Urteil wie folgt Stellung genommen: "Eine einweisende Belehrung [die vorliegend nicht erteilt worden war] ist hierbei jedoch grundsätzlich zu fordern, da die Nutzung eines Computers mit einem Internetanschluss - soweit keine „Flat-Rate“ vereinbart worden ist - nicht nur erhebliche Verbindungsgebühren verursachen kann, sondern auch erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken birgt, von den Gefahren, die durch jugendgefährdende Inhalte ausgehen, ganz zu schweigen. Ein mit dem Internet verbundener Computer steht insoweit einem „gefährlichen Gegenstand“ (...) gleich. Soweit die Beklagten (...) darauf verweisen, dass vorliegend eine Belehrung ausnahmsweise entbehrlich gewesen sei, da ihre Tochter technisch auf dem Gebiet Computer/Internet wesentlich versierter gewesen sei, ist dies mit der Frage der haftungsrechtlichen Risiken der Internetnutzung nicht gleichzusetzen. Auch aus dem (...) besuchten IT-Kurs in der Schule kann ein Entfallen der Belehrungsbedürftigkeit nicht gefolgert werden, da dessen Lerninhalte nicht mitgeteilt wurden."
Und weiter: "Ob aufgrund der allgemeinen Diskussion, insbesondere bezüglich der urheberrechtlichen Zulässigkeit sogenannter Tauschbörsen im Internet, der Belehrungsbedarf (...) entfallen ist, ist zweifelhaft. Es hätten gute Gründe dafür gesprochen, dies zum Anlass eines Belehrungsgesprächs zu nehmen. Diese Frage kann vorliegend aber offen bleiben.Denn unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt."
Seit dem 01.01.2008 ist ein neues Urheberrecht in Kraft. Zusammengefasst betreffen die Neuregelungen folgende Punkte:
1. Erhalt der Privatkopie
Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung von Tauschbörsen klarer erfasst, bisher war umstritten ob nur das Uploaden oder auch der Download urheberrechtlich geahndet werden konnte.
2. Kopierschutz
Es bleibt auch bei dem Verbot, einen Kopierschutz zu knacken. Die zulässige Privatkopie findet dort ihre Grenze, wo Kopierschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Die Rechtsinhaber können ihr geistiges Eigentum durch derartige technische Maßnahmen selbst schützen.
3. Pauschalvergütung als Ausgleich für die Privatkopie
Als Ausgleich für die erlaubte Privatkopie bekommt der Urheber eine pauschale Vergütung. Sie wird auf Geräte und Speichermedien erhoben und über die Verwertungsgesellschaften an die Urheber ausgeschüttet. Privatkopie und Pauschalvergütung gehören also untrennbar zusammen
Vergütungspflichtig sind in Zukunft alle Geräte und Speichermedien, deren Typ zur Vornahme von zulässigen Vervielfältigungen benutzt wird. Keine Vergütungspflicht besteht für Geräte, in denen zwar ein digitaler, theoretisch für Vervielfältigungen nutzbarer Speicherchip eingebaut ist, dieser tatsächlich aber ganz anderen Funktionen dient.
4. Schranken für Wissenschaft und Forschung
Die Novelle erlaubt es öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven erstmalig, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zu zeigen. Damit behalten diese Einrichtungen Anschluss an die neuen Medien. Neu ist auch, dass Bibliotheken auf gesetzlicher Basis Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken auf Bestellung anfertigen und versenden dürfen, z.B. per E-Mail.
verfügen können.
6. Begrenzung der Abmahnkosten
Die vom Justizministerium öffentlichkeitswirksam ins Spiel gebrachte Deckelung der Abmahnkosten auf 50 Euro pro Abmahnung war nicht Bestandteil der zum 01.01. in Kraft getretenen Novelle.
Bearbeitet von - brandyfive am 27.06.2008 11:29:33
Bearbeitet von - brandyfive am 27.06.2008 11:30:41
Punkt 6 ist das Richtmaß für einen Richter !
also 50 euro und nicht 350 ;)
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Das Urteil googelst Du noch mal , und sendest dem Anwalt eine Kopie davon !
Dann schreibst Du Ihn , dass das Gericht für diese Urheberrechtsverletzung maximal 50 Euro Strafe ansetzt.
DA es wegen einer Bagatelle zu gar keiner Verhandlung kommen würde , und Du das notfalls auf einer Gerichtsverhandlung ankommen lassen würdest und auf Grund des sehr sehr niedrigen Streitwertes , schlägst Du Ihm vor, für seine wenigen und unaufwendigen Bemühungen eine Pauschale von 25 EUro anzubieten , wenn Er Dir schriftlich mitteilt , dass die Anzeige zurück gezogen wird!
So hier ist der Link zu besagter Kanzlei:
http://www.kanzlei-wiese.de/Sieht ja sehr professionell aus...
Werd nochmal mit meinem Anwalt schnacken.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Tombo
29.06.2008 | 01:16:56
was zum Thema
Bilderklau für e-...wenn dir noch eine Vollmacht vorgelegt wird sieht es schlecht aus.
Das jemand anderes vor dir das Bild schon verwendet hat spielt für dich keine Rolle.
Bete mal das die Rechtschutz zahlt wenn du vorsätzlich das Bild verwendet hast.
Als ich noch bei e-... aktiv war hale ich drei mal jemanden wegen Bilderklau abmahnen lassen weil meine Bilder verwendet(geklaut) wurden.das ist ganz einfach wenn man den Dreh raus hat.
Das ganze ist sehr unverständlich,fast jeder hat ne Digicam womit man schöne Fotos machen kann,warum dann noch Bilder klauen?
ich verstehe nicht wieso man sich wegen bilder klau so darüber aufregt sind doch nur bilder.
Hallo billy,
wenn Du alle Gesetze oder Regeln in dieser Gesellschaft vestehen würdest, könntest Du in die Politik gehen. Gruss Schlappi
E36 M43 316i Bj.94
alt,aber bezahlt!
mahe
29.06.2008 | 06:54:37
Zitat:
ich verstehe nicht wieso man sich wegen bilder klau so darüber aufregt sind doch nur bilder.
(Zitat von: BillyBilly)
Welche vom Urheberrecht geschützt sind, egal ob da ein Copyright dabeisteht oder nicht! ;)
Ich weiß ja auch nicht warum sich manche so über die Tauschbörsen beschweren, is ja nur Musik, sind ja nur Filme, ... ;)
Greetz
mahe
nein nein ich rede von bildern! nicht von filmen oder musik! Bei Filmen und Musik oder anderes wird ein schaden verursacht. Aber einfache bilder wie jemand macht ein fotot von seinen reifen und einer übernimmt diese bei seiner aktion auch weil er die selben hat ist doch totaler quatsch darüber sich aufzuregen. Wenn es Copyright bilder sind die was wert sind kann ich es schon verstehen
Zitat:
Zitat:
ich verstehe nicht wieso man sich wegen bilder klau so darüber aufregt sind doch nur bilder.
(Zitat von: BillyBilly)
Welche vom Urheberrecht geschützt sind, egal ob da ein Copyright dabeisteht oder nicht! ;)
Ich weiß ja auch nicht warum sich manche so über die Tauschbörsen beschweren, is ja nur Musik, sind ja nur Filme, ... ;)
(Zitat von: mahe)
Mein Kumpel ist lokführer bei der BAhn und da hat der auch mal ein Bild aus dem Netz gezogen und ein Modell bei ebay vertickert !
Der Urheber wollte auch auf sein Recht pochen , da schrieb Ihn mein Kumpel zurück , dass Er der Lokführer auf der Lok ist und Er seine Persönlichkeitsrechte verletzt hat , in dem ER Ihn ungefragt photographiert und ins Netz gestellt hat !
Hättest mal sehen sollen , wie die Hobbyeisenbahner die Füsse still gehalten haben!
mb100
29.06.2008 | 12:48:51
Aber wenn mal wieder irgendeiner sich hier bei den Fotostories bedient, um irgendwas bei eBay zu verkaufen, ist das Geschrei wieder groß... (manchmal wird hier echt mit zweierlei Maß gemessen)
Zahlen und was lernen!
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
Bete mal das die Rechtschutz zahlt wenn du vorsätzlich das Bild verwendet hast.
(Zitat von: Tombo)
Verstöße gegen das Urheberrecht wird von keiner Rechtschutzversicherung abgedeckt. So die Info meines Anwalts in ähnlicher Sache.
Zitat:
Aber wenn mal wieder irgendeiner sich hier bei den Fotostories bedient, um irgendwas bei eBay zu verkaufen, ist das Geschrei wieder groß... (manchmal wird hier echt mit zweierlei Maß gemessen)
(Zitat von: mb100)
... genau.
Bearbeitet von - Pierre1 am 29.06.2008 12:52:59
Timee
29.06.2008 | 14:34:30
Ich denke das sieht jeder anders. Von meinem auto waren auch schon 2 mal bilder bei ebay drin. Einmal von nem privat typ und einmal von ner firma. Hab die zwar aus spass angeschrieben um ne begründung zu hören (von der firma: ist n kundenfahrzeug - ja klaaa).
Aber ich würd nie auf die idee kommen so leute abzumahnen oder sonst was. Ist in meinen augen nur abzocke und von sowas halte ich nix.
Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star?
Naja das ist ne Frage der Sichtweise. Ich bin Hobbyfotograf und verdiene mir ab und zu auch mal was damit dazu. Ich muss sagen meine Bilder sind mein Eigentum und wenn sie jemand so gut findet, dass er sie verwendet, um damit auf irgendeine Weise Geld zu verdienen soll er auch dafür bezahlen. Ist meine Sicht (und ganz abgesehen davon auch die des Gesetzgebers).
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Eben drum, gerade wenn sich jemand mit finanziellen Interesse
ein Bein ausreisst und mit guter Kamera etc. die Fotos für
einen Produktkatalog/Online-Shop etc. macht dann ist so ein
Bilderklau kein Kavaliersakt. Man kennt es doch, desto besser
die Werbung/Bilder/Filme desto besser der Verkauf... so ist
das allgemein immer zu halten auch wenn nun viele hier sagen
"ich lasse mich davon nicht blenden etc.pp.". Im Marketing
ist das nunmal so. Ich habe hier in meiner Firma den gleichen
Job und mache Fotos unserer Produkte für Messeplakate oder
redaktionelle Beiträge/Anzeigenwerbung in Fachzeitschriften.
Dafür bauen wir extra einen Fototisch mit Beleuchtung und
weissem Hintergrund auf um die Produkte gut aussehen zu lassen.
Dann kommt einer, nimmt sich die Bilder als Scan oder aus dem
Web und benutzt sie für seinen eigenen Verkauf? Da redet man
dann auch nicht mehr von "sind ja nur Bilder".
BMW Team Oberhavel
plop
30.06.2008 | 14:10:03
so wenn ich nicht möchte, dass meine bilder von anderen benutzt werden, dann stelle ich diese entweder nicht online oder aber ich baue die bilder per flash in die seite ein...
ist doch nun nicht so der aufwand..
aber deutschland ist ja fast schon wie amerika...jeder und alles wird bei der geringsten möglichkeit verklagt und sogar hartz4 empfänger haben ihren stammanwalt mit dem sie jeden samstag golfen gehen....
hab mir inzwischen auch ne rechtschutz zugelegt..geht leider mittlerweile nicht mehr ohne....traurig eigentlich..
jeder versucht jeden abzuziehen..entgegenkommen, kompromissfindung,... fehlanzeige..
vor gut 10 jahren war das irgendwie noch nicht so wild..aber heute wird ja für jeden cent vor gericht gezogen..
übergib die sache deinem anwalt..
der wird schon mittel und wege finden aus der sache rauszukommen..
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Zitat:
so wenn ich nicht möchte, dass meine bilder von anderen benutzt werden, dann stelle ich diese entweder nicht online oder aber ich baue die bilder per flash in die seite ein...
(Zitat von: plop)
Ist die dümmste Aussage die im Zusammenhang mit Fotos im
Web kommen kann. Egal wie Bilder eingebunden sind, sei es
per Java-Applet, Flash oder selbst wenn das Kontextmenü per
Rechtsklick geblockt wurde... eine Screenshot und schon hat
man das Bild.
Das man Bilder ins Web stellt ist nicht automatisch ein
Freischein für eine Nutzung von Dritten zu gewerblichen
Zwecken...
Es geht nicht nur allein um Bilder im Web, sei es in Katalogen,
Flyern, Broschüren etc... schnell mal eingescannt und dann ab
damit in die ebay-Auktion für den Verkauf meiner Artikel.
Oder willst Du mir sagen die Redaktionen sollen in Zukunft
ihre gedruckten Bilder per Flash einbinden? *lol*
Bearbeitet von - Nicore am 30.06.2008 16:06:59
BMW Team Oberhavel
also die einstellung von manchen hier ist schon lustig..
ihr geht ja auch nicht in den supermarkt und klaut?! und vorm gesetzt ist da nicht viel unterschied ob du jetz im inet klaust oder wo anders :)
Töte ihn mit einem Mouspad aus Hart-PVC
(Zitat von: pat)
Mitglied im Regionalteam Wien & Umgebung