Zitat:
Ja. Aber nicht in Rot.
Wenn es als Ausstiegsbeleuchtung gilt, dann in Weiß.
Rot ist nur fürs Brems- oder Rücklicht.
Wobei es eh keiner Eintragen wird. (wie auch ohne ABE oder E-Nummer)
(Zitat von: herr_welker)
Neuere Fahrzeuge haben in der Türverkleidung
Leuchten drin die nach unten weiß und nach
hinten rot leuchten. Macht ja auch sinn, die
StVo. besagt ja auch das nach hinten nur rotes
Licht leuchten darf um die Position eines Fahrzeugs
von weitem bestimmen zu können.