Also hier die Infos aus meinem Typenschein für den 320i BJ 5/1989(anmerkung: Österreichischer Typenschein)
4. Zusatzbescheid
Das Bundesministerium ... blablabla ... die gegenüber der genehmigten Type nachstehende Abänderung aufweisen:
A) Wahlweise einzeln oder gemeinsam 1. Frontspoiler gem. Zeichnung 2. Hechschürze gem. Zeichnung 3. Seitenschweller gem. Zeichnung 4. Lenkrad gem. Zeichnung
.... Die Zeichnungen sind für M-Tech 1
Also zumindest in Österreich dürfen die M-Tech1 Teile auch einzeln verbaut sein. Übrigens im Typenschein von meinem 325er BJ 06/1988 ist genau das Selbe drinnen.
Übrigens Zusatzbescheid 7 ist dann für M-Tech2. Da steht allerdings dann nichts mehr, ob die Teile einzeln auch verwendet werden dürfen.
Bearbeitet von - Kingm40 am 22.07.2008 18:33:46
OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Dass die Teile nur zusammen verbaut werden dürfen steht in der Einbauanleitung.
Versicherungsschutz erlischt net wegen ner M-Technik... Bei den Fahrzeugen ab Werk war se gar net eingetragen, nur wenn se nachträglich beim Händler angebaut wurde..
Zudem müsste der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Verspoilerung stehen, damit der Versicherungsschutz erlischt.
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?