Hi Leute, ich habe eine Frage und zwar war ich am Montag beim Tüv Nord um meine Felgen Breyton Magic 8,5Jx18 ET 44vorne mit Hankook Ventus S1 Evo 225/40/R18 ET 41 und hinten 9,5Jx18 mit Hankook Ventus S1 Evo 245/35/R18 einzutragen. Nach den Preis habe ich vorher nicht gefragt. Die Felgen wurden fertig montiert hier im Forum verkauft und der Vorbesitzer hat die Papiere nicht zu den Reifen, sondern nur das Teilegutachten von Breyton. Jetzt zum Problem die ABV-Eignung habe ich nicht und Hankook meinte dazu gibts keine Reifenfreigabe meinte meine Schwester, den FAX habe ich noch nicht lesen können da sie es im unseren Laden vergessen hatte. Anschließend wurde mir vom Tüv Nord 76,85EUR berechnet. Achja und hinten muss ich noch Bördeln. Ich dachte der Preis für eine Eintragung kostet so um die 40EUR. Es wurde eher eine Prüfung als eine Eintragung unternommen. Für die Nachprüfung muss ich nochmal 15EUR zahlen. Ist das Rechtens? Kann ich die Summe anfechten? Wurde mit Lastschrift bezahlt. Fahre ein BMW E46 Facelift.
habe in Frühling bei meinem auch neue reifen eintragen lassen.
Hatte ebenfalls nur das Teilegutachten. Der TÜV kontrolliert dann halt ob die Reifen mit dem Wagen "kompatibel" sind. Hatte bei meinen 18" auch um die 70€ gekostet.
Wenn du allerdings noch bördeln musst, müssten sie es ja nochmal kontrollieren und eintragen, wofür die halt nochmal 15€ berechnen (nach glaub 4 Wochen wirds wieder teurer und du musst alles nochmal zahlen)
Eine reine Eintragung (bei vollständigen Papieren und Wagenfreigabe) kostet das Eintragen auch nur um die 40€.
Ich bezweifel also das du die Summe anfechten kannst, da du ja deren Leistung in anspruch genommen hast.
Wenn die Reifenkombination und dein Fahrzeug im Teilegutachten stehen, ist es eine Abnahme nach §19/3 und entsprechend ~40 Euro. Wenn die Reifenkombination oder dein Fahrzeug nicht im Gutachten hinterlegt sein sollten, ist es eine Abnahme nach §21 und §19/2 und entsprechend teurer (aufwandsabhängig). Das Ganze hat mit dem Hersteller der Reifen nichts zu tun. Reifenherstellerabhängige Eintragungen sind seit ein paar Jahren nicht mehr.
Wenn im Bericht steht, dass eine Eintragung erst bei nächster Erfassung durchzuführen ist, dann war es auch eine normale Abnahme nach §19/3.
Bearbeitet von - Dying am 11.06.2008 10:44:30
Ein BMW benötigt kein Emblem... man erkennt ihn immer ;o)
@Dying Danke für den Tipp, das Teilegutachten von Breyton ist noch aus den Jahre 2005. Ich weiss nicht, ob sich schon im Gutachten was geändert hat. Die Reifenkombination ist im Gutachten auch zulässig:
VA: 225/40-18 HA: 245/35-18
Abrollumfang 1935
Jetzt zum entscheidenen Punkt im Gutachten steht auf II Punkt. 8. " Unterschiedliche Rad/Reifen-Kombinationen an VA und HA sind bei Fahrzeugen mit Antiblockiersystem (ABS/ABV) grundsätzlich unzuläsig. Sie können trotzdem verwendet werden, wenn eine Fahrzeugbezogene Freigabe vom Reifenhersteler über den gesamten Geschwindigkeitsbereich des betrffenden Fahrzeugs vorliegt."
Im Fax steht diese Reifenkombination Ventus S1 evo ist nicht möglich, aber wieso die gleiche Kombination mit Ventus V12 evo möglich verstehe ich nicht. Sind doch gleiche Reifengrösse ausser vom Profil. Premio Reifenservice selbst meinte heute ohne Freigabe ist die Eintragung nicht möglich und wollte mir neue Reifen für hinten verkaufen. Im Reifenrechner selbst ist die grösse doch erlaubt. Die Differenz laut Hankook liegt bei 1,9%. Ich bedanke mich bei euch schonmal für die hilfe. Heisst es für mich heue Hinterreifen zu kaufen oder mich doch nochmal auf das Felgengutachten zu versuchen und wie gesagt nach §19/3. Nur was mich stört ist der Punkt da oben. Muss jetzt zur Arbeit und kann erst Abends mich wieder melden.