Zitat:
wenn im vertrag nichts übers rücktrittsrecht vereinbart wurde (z.b. rücktritt innerhalb von 7 tagen), hast pech! dann kannst da nicht mehr so einfach raus, es sei denn du bist bereit ne "aufwandsentschädigung" zwischen 10% und 20% des kaufpreises zu zahlen...
dumm gelaufen :(
(Zitat von: dme)
*möb* FALSCH :-)
Da es sich um einen Fahrzeugkauf mit Finanzierung handelt, kannst du innerhalb von 14Tagen vom Kauf zurücktreten.
Zitat:
Nach § 358 Abs. Satz 1 erlischt auch der Kaufvertrag, wenn Sie den Darlehensvertrag widerrufen
dies alles kannst du aber auch in deinem Kaufvertrag nachlesen, welchen du unterschrieben hast, denn diese Klausel muß im Vertag stehen, ansonsten ist der Kaufvertrag eh nichtig.
Gruß Dr. Nardo
Bearbeitet von - Dr.Nardo am 08.06.2008 11:07:17