Einstiegsbeleuchtung innen unter der Tür (TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum)
Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob ich folgendes Vorhaben bedenkenlos realisieren kann:
Ich würde gerne unter alle Türen, sprich unter dieses Ablagefach der Türverkleidungen, rote LED/SMDs-Stripes befestigen und anschließen, die sich parallel mit der Innenraumbeleuchtung anschalten. Technisch kein Problem, aber wie ich weis, darf ja innen praktisch so viel gemacht werden wie man will, solange es den Fahrer nicht blendet und das "Signalbild" des Fahrzeugs nicht ändert. Jetzt meine Frage: Eigentlich sind die LEDs ja innen befestigt, aber eben beim Tür-Öffnen von außen zu sehen, heißt das, dass der TÜV das gar nicht gerne sieht? Wenn ja, dann müsste man doch auch die Fußraumbelcuhtung verbieten, denn bei geöffneter Tür ist die def. auch zu sehen.
Weis da jemand bescheid?
Greetz
Hallo Candy_ffm,
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Gruß
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Ich weiß da zwar nicht bescheid, bin aber so schnon 2 mal durch den TÜV durch...
BMW Team Oberhavel
Ah okay, klingt gut, und haben die irgendwas dazu gesagt oder überhaupt bemerkt, dass die Beluchtung existiert? Hast du auch eine farbige Beleuchtung?
Bei mir sind rote LEDs drin, war damals gedacht weil auf
Lambodoors umbauen wollte und die LEDs dann in diesem Sinne
nach hinten leuchten wenn die Türen offen sind. Da ich natürlich
tagsüber beim TÜV war haben die das wohl nie gesehen. Legt sich
ja auch keiner unter die Türen wenn sie offen sind.
BMW Team Oberhavel
Ja gut, will sowieso noch schalter einbauen, mit denen ich die Stromkreise unterbrechen kann. Denke mal nicht, dass die nach versteckten Schaltern suchen...
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 16 Monaten
Ich will mir das vorraussichtlich auch reinbasteln in meinen Süßen...
Weiß jetz jemand mit Sicherheit bescheid ob das Tüv oder Versicherung( bei einem Unfall ) interessiert?!
---340i---:P
Keiner ne Ahnung?
Schade....
---340i---:P
Hallo zusammen,
ich habe mich auch mal darüber erkundigt, man darf solche sachen einbauen solange sie mit der tür geschalten sind, das heißt: tür zu - licht aus
unter der fahrt darf man keinerlei innenraumbeleuchtung anhaben da dass andere verkehrsteilnehmer "ablenkt und blendet"
solange es mit der tür geschalten ist, ist es kein problem
Cool, danke für Deine Antwort, wo hast du denn die Infos her ?
---340i---:P
Tipp:
hab mich auch mal genauer darüber erkundigt im internet und beim tüv.
somit habe ich mir eine blaue innenraumbeleuchtung eingebaut.
mfg