wollte demnächst mein Auto mit ein paar "Lichteinrichtungen" bestücken. Um teure Arbeitsstunden zu sparen wollte ich das selbst machen (entsprechende Knowhow ist vorhanden). Jetzt zur Rechtsfrage: Ich weis, dass im Prinzip fast alles lichtechnische außerhalb des Wagens verboten ist, wohingegen man sich ja wohl ohne Probleme eine Einstiegsleuchte unter die Tür installieren kann, weil es ja innerhalb des Fahrzeugs ist. Wenn ich mir aus LEDs, Widerständen etc. selbst eine Griffschalenbeleuchtung, Fußraumbeleuchtung und die Einstiegsbeleuchtung bastel, welche Möglichkeiten habe ich dann, dies vor dem Gesetz legalisieren zu lassen?
Prinzipiell kümmert es keinen sofern diese Beleuchtung nicht von aussen zu sehen ist und somit andere Fahrer "ablenken" könnte. Eine richtige Eintragung sehe ich da eher weniger möglich, die Frage ist WAS er eintragen soll. Er hat ja keinen Bezug seitens Hersteller, KBA Nummer oder irgend- welche Freigaben. Würde wenn so eine Einzelabnahmegeschichte werden die dann auch wiederum teuer ist.
Okay, die Angabe mit dem, dass es nicht nach außen scheint und keine Insassen anleuchtet kenne ich. Ich frage mich nur Punkt 1) Komme ich damit durch den TÜV, eventuell auch ohne Eintragung Punkt 2)kann der Versicherungsschutz erlischen?
Also ich frag mal so, was würdet ihr mir empfehlen. Arbeiten selbst durchführen? Das Unterfangen sein lassen?
Kommst damit durch den TÜV ohne Probleme wenn das ganze z.B. an den Türkontakt geschlossen ist und quasi beim fahren aus ist. Wenn Du wie Du sagst Knowhow hast dann selber machen. Kannst ja mal auf meine Seite schauen: *klicken*