Zitat:
Meine Frage: kann ich das trotzdem machen, da ich mal gehört hab, dass man bei einer Reifenpanne was zum reparieren dabei haben muss.
Gerade gestern habe ich in einer TV Sendung (leider weiss ich den Namen nicht mehr) von einem Rechtsanwalt folgendes Gehört:
Betr. die größten rechtlichen Irrtümer!
Ein Reserverad oder ein Pannensystem mitzuführen wäre keine Pflicht. Es gibt auch kein Gesetz wo sowas drin steht. Viellmerh darf ein liegengebliebener PKW den Verkehr nicht behindern!
Also bleibt noch ADAC oder ähnliches anzurufen!
Gruß