Zitat:
Also irgendwie werden immer öfter halbwahrheiten oder dinge vom hlren sagen erzählt. Oder es sind ausnhamen und die werden dann als regelfall betitelt.
1. Es steht einem als Hartz4 empfänger sicher KEIN auto zu! Man darf eines haben und das ist ein unterschied.
2. Ist ein hatz4 empfänger kein schuldner sprich er darf sehr wohl einen plasmafernseher besitzen.
Zudem gibt es eine grenze wegen vermögen usw. Vermögen wird da aber anders berechnet als zb bei schuldnern.
3. Wo wird man in seinen rechten beschnitten. Hallo?! Man bekommt finanzielle unterstützung vom staat, da muss man schon ein paar regularien zulassen, denn sonst wäre sie schmarozerei grenzenlos!
... nur so nebenbei... ich habe auch ne kurze zeit Hartz4 als aufstockung bekommen. Das einzig furchtbare sind die hackfressen da in dem Jobcenter die allesamt weniger IQ besitzen als man selbst. Grauenhaft. :)
(Zitat von: Maveric)
Dann war ich wohl auch mal ne Hackfresse was ;-(
(Tröste dich sind nicht alle so)
Aber es ist schon so wie Mav sagt. Wer was haben will muss auch was dafür tun. Und wenn jemand genug Vermögen hat, warum soll er dann finanzielle Unterstützung bekommen.
Zudem ist es richtig das nicht die Rede von Auto zustehen sein kann. Hatte damals einen Experten der von uns die Rate fürs Auto haben wollte. da ihm ja "Ein Auto zusteht" Hallo gehts noch. Zudem gilt ein KFZ im Wert von 5000€ als angemessen. Sprich es ist mehr oder weniger ein Freibetrag. Sollten kein weiteres Vermögen vorhanden sein fällt das was das Auto mehr wert ist als die 5000€ in die Vermögensfreibeträge. Und erst wenn die ausgeschöpft sind hast du Vermögen welches dir angerechnet wird. Bzw. bis wann du nicht bedürftig bist.