Nicht eingetragen, trotzdem TÜV? (TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum)
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 14.05.2008 um 09:12:29 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Und zwar habe ich mir nen 330 (von privat) gekauft, der ein H&R Gewindefahrwerk hat. Er hat ein Gutachten dafür machen lassen und darin steht : "geringe Mängel...Freigängigkeit der Reifen...bla
Bitte lassen sie sich die Betriebserlaubnis vom TÜV Ingenieur geben"
(Also heisst das doch, dass es nicht eingetragen wurde oder?!)
Er war dann bei der Haupt- und Abgasuntersuchung und hat den TÜV bekommen (vor 2 wochen)
Nun meine Frage :) Kann er Tüv bekommen wenn das Fahrwerk nicht eingetragen wurde?
Oder kann es sein, dass es trotz geringer Mängel eingetragen wurde? Im Brief bzw Schein ist nichts eingetragen, das der bei der Bank war...
Hoffe ihr könnt mir helen!
Mfg Stefan
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 14.05.2008 09:12:29
Hallo Freeze_BMW,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Nicht eingetragen, trotzdem TÜV?"!
Gruß
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kann denn keiner was dazu sagen :/ ?
Normalerweise ist ein anderes Fahrwerk EINTRAGUNGSPFLICHTIG!! Wenn das Fahrwerk nicht eingetragen ist, ist etwas faul.Ich würde an deiner Stelle mit dem Fahrzeug zum TÜV fahren und versuchen, falls ein Gutachten für das Fahrwerk da ist, eine Eintragung zu bekommen.Setze dich aber mit dem Vorbesitzer in Verbindung und kläre vorher alles ab.
Danke, dass wenigstens einer was schreibt, aber so richtig hilft mir die Antwort nicht.
Es wurde ja ein Gutachten beim Tüv gemacht (mit dem Ergebnis: geringe Mängel)
aber er hat vor kurzem erst ne Tüv verlängerung bekommen, was ja nicht geht wenn das FW nicht eingetragen ist oder?
Wie Old schon sagt.
FW ist eintragungspflichtig. Nach dem Einbau bist du verpflichtet den ordnungsgemäßen Einbau abnehmen zu lassen.
Danach lässt du das FW dann in den Fzg.schein eintragen.
Wenn das FW nicht eingetragen ist, hat der Vorbesitzer evt. mit der Bescheinigung des TÜVs von der FW-Abnahme die HU/AU machen lassen, weil, wie du schon richtig sagt... Der Vorbesitzer hätte sonst keinen HU bekommen dürfen, es sei denn ERST bei der HU Abnahme wurde die Abnahme des FW gemacht und die Eintragung in den Schein ist BISHER nur noch nicht erfolgt, weil er dir bis dahin bereits den Wagen verkauft hat.
FW nicht abgenommen oder nicht eingetragen = keine BE = keine Weiterfahrt.
Wenn ich dich aber richtig verstehe ist der ordnungsgemäße Einbau abgenommen worden mit dem Ergebnis "Geringe Mängel" nur die Eintrgaung fehlt noch... wohl, weil der Vorbesitzer diese Mängel noch nciht beseitigt hat. Die HU kann dann aber trotzdem positiv sein... weil es halt kein "schwerer Mangel" ist und sonst mit dem FW alles ordnungsgemäß ist.
DOC. WATSON
Danke, das bringt mir schon mehr;)
Also soweit ich das erkenne hat er eine Abnahme machen lassen mit Ergebnis "geringe Mängel" und hat TÜV bekommen. Er hat auch eine Bescheinigung bekommen um es in den Schein eintragen zu lassen (da stehn aber auch noch geringe Mängel drauf!) werde das Auto morgen ummelden und versuchen das Fahrwerk eintragen zu lassen...falls sie es nicht machen, werd ich wohl nochmal in die Werkstatt fahren müssen...
Nachdem ich hier noch mal alles durchgelesen habe, weiss ich endlich was du meinst. Der Vorbesitzer hat für das Fahrwerk eine Abnahme beim TÜV gemacht. Der Brief aber war bei der Bank. Also konnte er das Fahrwerk garnicht eintragen lassen. Das bekommst du jetzt gegen Vorlage des TÜV Berichtes eingetragen bei der Ummeldung. Die auf dem Bericht angegebenen ""geringe Mängel"" sind für dich überhaupt kein Prob. Kann alles mögliche sein.Eine Nummernschild beleuchtung die nicht funktioniert, ist ein geringer Mangel, nur als Beispiel.
Jep, genau..hab das heute eingtragen lassen und die haben die geringen Mängel garnicht beachtet!
Bin ich erleichtert, dass jetzt alles passt!
Danke nochmal