hab mir heute nen 5er e39, zugelegt. Bei der Besichtigung/Probefahrt letzte Woche konnte ich nicht alle Unterlagen einsehen, weil hier noch was mit dem Nachlassverwalter geklärt werden musste.
Heute hab ich in den Unterlagen eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung gefunden.
Das müsste ja bedeuten das das Auto ein Import Fahrzeug ist.
Kann man irgendwie feststellen aus welchem Land das Auto importiert worden ist?
Und gibts da irgendwelche Unterschiede zu den deutschen Modellreihen?
Also mir ist rein optisch nichts aufgefallen.
Wäre cool wenn sich irgendjemand mit sowas auskennt.
Soweit ich weiß hat das nichts mit Import-Fahzeug zu tun.
Vielmehr z.B. wenn dein Wagen auf 16" ausgeliefert wurde, befähigt dich die Bescheinigung z.B. 18" nachzurüstzen und zu fahren, wenn das in der Übereinstimmungserklärung eingetragen ist... ohne zum Tüv zu müssen, wenn die Auflagen erfüllt sind.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege
Bearbeitet von - Doc. Watson am 30.04.2008 19:00:02
Einen Importwagen erkennt man nur noch, wenn es im Schein steht (einige Zulassungsstellen schreiben es rein) oder wenn er über eine 21er in Verkehr gekommen ist (Typschlüssel oft ausgenullt). Wenn ein Auto aus einem anderen Land über COC in Verkehr kam, merkt man es nicht....
Das COC sollte eigentlich immer dabei sein, aber in den Anfangsjahren haben es viele Hersteller nur auf Anforderung mitgegeben. In der Bescheinigung ist übrigens oft vermerkt, in welchem Land ein Fahrzeugbrief ausgegeben wurde.