Zitat:
Als Unfallfahrzeug musst du ihn glaube ich erst angeben wenn der Rahmen sich verzogen hatte und er auf der Richtbank war! (bitte nicht steinigen wenn ich falsch liege ;))
(Zitat von: -XTreMe-)
AFAIK ist ein Wagen dann nicht mehr unfallfrei, wenn der Schaden die Bagatellgrenze überschritten hat, also höher ist als ca. 700 Euro. Und das is auch der Wert, ab dem der Gutachter von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird.
Am besten Du gehst zu nem Gutachter, lässt ein Gutachten erstellen, kannst den dann auch gleich wegen der Unfallfreiheit mit befragen und stellst die Wertminderung (wenns eine gibt) der Versicherung mit in Rechnung. Normalerweise wird sie bei nem Fahrzeugalter von bis zu fünf Jahren gezahlt; darüber hinaus eher seltener, ist aber durchaus auch möglich. Bei mir wurde sie gezahlt (Auto war beim Unfallzeitpunkt ziemlich genau sieben Jahre alt...)
Unfallfreiheit und Bagatellgrenze:
http://www.brennecke-partner.de/70124/Autokauf-Wann-ist-ein-Pkw-nicht-mehr-unfallfreiWertminderung:
LinkGutachter:
http://www.autokiste.de/index.htm?site=/psg/0708/6458.htmBearbeitet von - mb100 am 29.04.2008 13:41:00