Zitat:
Du meinst die FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)...die Arbeitsweisen und gesetzlichen Regelungen bezgl. Untersagung der Weiterfahrt bzw. Stillegung vor Ort (Entstempeln der Kennzeichen) sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Wenn ein erheblicher Mangel festgestellt wird, der zur Verkehrsunsicherheit führt, bedeutet das aber nicht, das die Anzeige ungültig ist.
Passiert anschliessend jedoch etwas und es wird festgestellt, das die Weiterfahrt nicht untersagt wurde, hat derjenige der kontrolliert hat ein Problem...
(Zitat von: E36-Freak)
Oder eben FZV, ich hatte irgendwie FZO (Fahrzeugzulassungordnung) im Kopf.
Zwecks der sofortigen Stillegung: Ich kann halt nur des mitteilen, was ich aus Bayern kenn.
Wie is des etz eigentlich mit dem Entstempeln?
Des darf dochnur ein Gutachter, oder bin ich da Falsch im Bilde.
Mein Wissensstand is, dass ein Polizist dies bei einem Verkehrsunsicherem Fahrzeug nicht darf, da er ja kein aaS ist und somit auch keine BEfugnis besitzt und dies erst durch einen aaS bestätigt werden muss.
Bei nicht gezahlter Versicherung/Steuer darfs ja auch die Polizei, des Ordnungamt, weils ja nix mit dem Fahrzeugzustand zu tun hat.