Gutachten Autogasumbau 115er-Regelung (Baureihenübergreifendes Forum)
Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.04.2008 um 12:44:20 aus dem Forum "5er BMW - E60 / E61" in dieses Forum verschoben.
Sehr geehrte Leser,
nachdem ich viel Spass mit meinem erfolgten Umbau hatte, ( nachlesbar unter: Autogasumbau V8 )jetzt für mich die neuste Information des Umrüstbetriebes.
Bei dem Umbau im November wurde mir gesagt, das der Rücklauf des beantragten Gutachtens zwischen 6-8 Wochen dauern würde. Rein rechnerisch wäre das am Jahreswechsel. Ich habe 2 Wochen extra Zeit gegeben, bis ich das erste mal zum Hörer griff.
Ich wurde vertröstet, das es mir zugesandt werden würde, sobald es eintreffen wird.
Seit dem habe ich 2-3 mal nachgehakt, bis mir diese Woche mitgeteilt wurde, das es für BMW's keine Gutachten mehr geben wird.
Es würde ausschließlich für BMW's eine neue Regelung ab dem 14. April 2008 geben, wo ein spezieller Aufkleber im Motorraum ausreichen wird.
Angeblich heißt das 115er-Regelung ( ECE-R 115)
Jetzt habe ich mal gegoogelt und man sieht Informationen darüber schon aus dem Jahre 2006?
Ist was daran dran, das dies wirklich nur für BMW's zutrifft?
Ich habe eine Seite gefunden, wo die Firma schreibt, das die sowas für fast jeden Hersteller vorrätig hätten???
Hat der mir das obige Datum nur genannt, um von mir keinen Bölk zu kassieren??
Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 15.04.2008 12:44:20
Hallo thypoon,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gutachten Autogasumbau 115er-Regelung"!
Gruß
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Hmm... 115er Regelung? -Noch nie gehört.
Also bei mir hat der TÜVer am 09.04.08 noch die Abnahme gemacht... (auch ca. 8 Wochen Wartezeit) warum, wenn das 5 Tage später angeblich nicht mehr nötig wäre?
Ich glaub dein Ümrüster will dich verschaukeln
DOC. WATSON
Das TÜV-Gutachten haben die ja auch am selben Tag erledigt. Diese Abnahme geht dann doch aber zum Kraftfahrtbundesamt oder einer ähnlichen Stelle, die dann dem Ümrüster die Unterlagen zusenden, die man zur Eintragung bei der Zulassungsstelle benötigt.
Und darauf hatte ich als gewartet.
Und das hat sich angeblich jetzt erledigt. Man sagte mir gestern, das dieses Amt jetzt alle vorliegenden Anfragen was die Marke BMW betrifft an die Umrüster zurück senden inkl. diesen Aufkleber. Und der Weg zur Zulassungsstelle hat sich damit erledigt.
Man muss immer unterscheiden, ob es eine ältere Anlage oder eine neuere nach ECE R-115 ist.
Die älteren Anlagen werden per Einzelabnahme vom Tüv abgenommen. Danach gehts zur Zulassungsstelle und die Papiere werden geändert.
Die Anlagen nach R-115 haben eine Genehmigug für die Gesamtanlage. Auf dem Schild im Motorraum steht, welche Komponenten verbaut sein müssen. Der Gang zum Tüv kann entfallen. Es wird lediglich eine Gasystemeinbauprüfung gemacht und damit gehts dann zur Zulassungsstelle zur Änderung.
Die R115 gibt es schon länger aber es werden jetzt erst nach und nach die Anlagen damit ausgeliefert. Das Betrifft natürlich nicht nur BMW sondern alle Fahrzeuge.
Sowas habe ich mir fast gedacht. Aber wiso läuft das bei mir und wahrscheinlich vielen anderen so ab?
Ich habe ja eine ICOM-Anlage verbaut. Erfüllen die diese Norm?
Dann scheint das Gelaber mit dem 14. April ja wirklich nur eine Ausrede zu sein. Kaum zu glauben....
Wieso das so merkwürdig ist und was genau die da machen weiß ich nicht. Eigentlich sollte es schon lange Anlagen nach R115 geben, aber die Hersteller der Anlagen wollen nicht gerne. Der Hintergrund ist folgender:
Früher haben die Hersteller ihr Teile zusammengestellt und alles dem Einbauer geschickt. Das Fachwissen lag beim Einbauer.
Bei den R115-Anlagen muss der Hersteller eine genaue Einbauanleitung ausliefern und viel Wissen preisgeben. Das machen die nicht gerne...
Hallole, ich hab vor rund 6 Wochen meinen E46 328 mit ner ICOM umrüsten lassen und bei Abholung alle nötigen Unterlagen zur Eintragung beim LRA gleich mitbekommen. Dort gings 10 Minuten, neuer Brief und Schein bekommen und fertig...ohne Probleme
Grüßle Oli
Jetzt habe ich mir nochmal die Unterlagen angeschaut und festgestellt, das die Anlage der Richtlinie ECE-R 67-01 entspricht. Nach dem damaligen Einbau wurde vom TÜV-Nord eine Gassystemeinbauprüfung gemacht. Ergebnis: erhebliche Mängel; Einbau i.O.
"Abgasgutachten fehlt"!
Worauf ich also warte und was sich angeblich bei BMW's geändert hat, ist das nicht mehr benötigte Abgasgutachten.?
Das macht natürlich Sinn. Die alten Anlagen mit Einzelteilen nach R67 brauchen das Abgasgutachten. Ohne ist keine eintragung möglich. Es kann natürlich sein, dass der Hersteller jetzt kein Abgasgutachten mehr einzelnd herausginbg sondern nur noch die Unterlagen nach R115 deren Bestandteil ja das Abgasgutachten ist.