Falls du rechtsschutzversichert bist gehst du am besten sofort zum Anwalt.
Mir wurde im Oktober "nur" mein BusinessCD sowie einige Kleinteile geklaut. Die Abwicklung der Versicherung war analog deiner Schilderung, mit dem entscheidenden Unterschied, daß sowohl mir als auch der Werkstatt die volle Kostenübernahme (laut Gutachten) abzüglich der SB schriftlich bestätigt wurde.
Erst nach erfolgter Reparatur und Abrechnung seitens der Werkstatt wurde ich über den Abzug informiert. Auch die Forderungen der Kanzlei blieben bislang erfolglos, die Versicherung sieht ihre Aufklärungspflicht durch die Vertragsbedingungen als erfüllt an. allerdings ist auch dort keine konkrete Angabe zu finden (...Geräte werden BIS ZUR höhe des Neuwertes ersetzt). Im Februar wurde dann die Klage eingereicht.
So sah der Spass bei mir seinerzeit aus.
Ich kann diese Praxis der Versicherer nicht nachvollziehen und halte sie für extrem kurzsichtig. Eben genau damit erhöhen sie selbst die Nachfrage nach Gebrauchtgeräten, und wozu das letztlich führt bedarf wohl keiner weiteren Erklärung ;o(
Bearbeitet von - marueg am 12.04.2008 19:46:57