Hi Amstrong , ist das verwirrend, mit den neuen Papieren !
Das heißt ja, das wenn ich ein Auto habe mit 2500 Kg Gesamtgewicht und ich laut Papiere 2000 Kg ziehen darf, ich gar keinen Anhänger mit 1500 Kg zulässigem Gesamtgewicht anhängen und auch bewegen / führen darf, weil ja beides zusammen 4000 Kg Gesamtgewicht ergibt und ich ja nur 3500 Kg max. mit dem neuen Lappen führen darf . Bezieht sich das Ganze nicht auf das Tatsächliche Gewicht mit der Einschränkung auf die Anhängelast ?
Frage nur noch mal nach wegen dem besseren Verständnis, habe eh den " Alten" da gilt normal bis 7,49 To. plus Ausnahmeregelung.
KW, wenn dein Führerschein von 3 auf Euro umgestellt wurde, ist BE enthalten und für dich besteht keine Beschränkung auf das Gesamtgewicht. Ist er nicht umgeschrieben darfst du nur drei Achsige Gespanne fahren.
Zum Aufbau ist egal. Faustregel, sobald der Anhänger eine Tandem Achse hat ist das Zulässige Gesamtmasse warscheinlich höher als 1300kg. (bin mir nicht sicher ob du mit B Drehschemel-Anhanger fahren darfst. Sollte aber eigentlich egal sein da diese meist eine Gesamtmasse von mehr als 2,5t haben)
Es ist auch zu unterscheiden zwischen. Welches Gespann darf ich fahren und wie darf ich ein Gespann zusammen stellen.
KW du darfst einen 3,5t zulässige Gesamtmasse Anhänger hinter dein Auto Hängen. Er darf aber nur bis 2to Gesamtmasse beladen werden. Bei der Anhängelast gilt das tatsächlich Gewicht.
Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;)