Zitat:
Falsch!!!
Wenn die Anlage Regelmäßig gewartet wird haftet der Betreiber nicht, da es eine SB(Selbstbedienungs)Waschanlage war.
Macht euch in Zukunft mal die Mühe die Nutzungs und Haftungsbedingungen zu lesen, da stehen viele Interessante Dinge auf dem Schild
(Zitat von: Sirius82)
Wie ich oben geschrieben habe, hatte die Versicherung genauso
argumentiert zwecks "regelmäßiger Wartung usw.". Habe mich da
mal informiert und es entlastet ihn NICHT. Selbst wenn die
Wartungsfirma 1 Minute vor meinem Einfahren die Anlage gewartet
hat und dann die Rolle meinen Spiegel abruppt, ist die Anlage
dadurch nicht entlastet. Der Schaden kam zu Stande - Ende.
"Falsche Benutzung" kann mir nicht vorgeworfen werden da der
Tankwart nicht vor Ort war um das zu überprüfen. Wenn mir die
Anlage durch ihre roten/gelben/grünen Lichter sagt ich stehe
richtig, dann hab ich wohl alles richtig gemacht.
"Haftungsbedingungen" sind weder eindeutig leserlich angebracht
noch bekommt man eine Belehrung beim Kauf einer Waschmarke. Sei
es drum, die Schilder nützen nix. Nur wenn ich vor Ort eine
Abtretungserklärung unterschreiben würde, wäre der Betreiber
fein raus. Das ist genauso ein Thema wie diese "Vorsicht vor
dem Hund" Schilder an Grundstücken.
Die Sache war eben ein Unfall und für Unfälle gibt es Versicherungen.
Ich frage mich wirklich WELCHE Beschädigungen diese Versicherungen
der Waschanlage tragen. WAS zur Hölle muss passieren?
Nachtrag...
@Richi: Das ist ja das komische. Er meinte ich SOLL einen
Kostenvoranschlag holen und ohne den Betrag anzuweifeln bzw.
eine Gegengutachten einzufordern reichte er das bei seiner
Vericherung ein. Er wollte keinen Ärger und hat sich darauf
verlassen. Da sich die Versicherung nun quer stellt, sitzt
er da und weiss nicht was er machen soll. Tut mir ja nen
bisl Leid für ihn aber darauf kann ich keine Rücksicht nehmen
und er bekommt die Anzeige als Privatperson.
Bearbeitet von - Nicore am 15.05.2008 13:08:21