Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 22.03.2008 um 13:51:05 aus dem Forum "TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen" in dieses Forum verschoben.
Hallo...
folgendes:
Ich soll im Juni zum Tüv... Ich weiß jetzt schon dass zb Querlenker gemacht werden müssen....
Nur das Auto ist 16 Jahre alt und ich möchte eig. nichts mehr reinstecken....
Wenn ich im Juni zum Tüv fahr und durchfalle und mich dann auf die Suche nach einem neuem Auto mache...und finde aber erst im August eins...
Was bekomme ich dann für eine Strafe? Bin in der Probezeit. Es geht nur um 2 Monate ...
Und wenn ich dann das Auto verkaufe, kann der Käufer sehen, dass ich schon beim Tüv war? Weil Auto geht sowieso zu Fähnchenhändlern...und den sage ich nicht dass ich durchgefallen bin sonst wollen die wieder Preis drücken....wie die so sind ;)
Danke...
Bearbeitet von - angry-playboy am 22.03.2008 13:51:05
Das kann passieren, wenn der Unfall aufgrund eines technischen Mangels passiert ist, der beim Tüv entdeckt worden wäre. Z.B. wenn dir ein poröser Bremsschlauch platzt und du deshalb jemanden rein fährst. Dann wird die Versicherung versuchen ein Teil des Geldes von dir zurück zu fordern, da das Auto nicht verkehrssicher war und du das Risiko bewusst in Kauf genommen hast.
Fahr zum TÜV und laß dir ne Mängelliste geben. Dann hast 1 Monat Zeit die Mängel abzustellen und hast in diesem Zeitraum mehr oder weniger ein Freifahrtschein, falls die Grünen was wollen
Ich würde auch hinfahren. Wenn soweit alles okay ist, sollte es doch keine Probleme geben. Und mit Tüv ist das verkaufen wesentlich leichter als ohne. Entweder du fährst hin und riskierst den Mängelbericht oder du fragst den Prüfer, ob er den Wagen mal unverbindlich anschaut. Wenn alles okay ist, läßt du ihn offiziell prüfen, sonst zahlst du 20 in die Kaffeekasse.