Zitat:
alle Mails bewahre ich natürlich auf. Auch wenn er mich verklagt mach ich mir keinen kopf. Die Stellungnahme zum Gericht kann ich a) auch ohne anwalt selbst schreiben b) brauch ich nur sagen "gibt mir ne Bankverb. und die sache ist gegessen" das verfahren würde dann schnell eingestellt werden.
Trotzdem ärgerlich, da ich den kram ja nicht weiterverkaufen kann derzeit. Er könnte ja den Rücktritt des KV verlangen was die herausgabe der ware zur folge hätte (bin also recht gearscht)
Wir reden hier zwar "nur" über ca. 65€ aber es geht ja ums prinzip...
Ich muss sagen ich versteh den Typen auch nicht... Wie schwer ist das bitte beim Antworten mal die zahlen rechts der tastatur zu benutzen????????
mfg
(Zitat von: BMW-86)
Du DARFST den Kram sogar weiterverkaufen, da eine Einigung auf Übertragung und der Eigentums-Übergang durch das Schicken der Ware seitens des Verkäufers durchgeführt worden ist.
Du bist also neuer Eigentümer der Sache geworden.
Außerdem hat der Verkäufer keinen rechtlichen Grund für einen Rücktritt des Kaufvertrages, es sei denn du weigerst dich den Kaufpreis zu zahlen, was du laut deiner Aussagen nicht tust.
Also tu mit dem Zeug,was du willst ;o)
Lg