Eintragung nicht verbaut = TÜV Mangel? (TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen Forum)
Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 15.03.2008 um 20:49:20 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.
Hatte heute eine Begegnung mit der 3ten Art in Grün. Der hat mir bemängelt, das ich einen Kompressor eingetragen habe aber nicht verbaut ist. Sowas ist doch Hirnscheisse oder?
Hab ihn darauf gefragt, wie das mit Alus aussieht ob ich jedesmal zum Amt rennen muß, wenn ich mir Winterfelgen draufziehe. Darauf meint er nur : Das was anderes. Es geht wegen der Geräuschkulisse, die ändert sich ja wenn der Kompressor raus ist.
Aja, also ist es wohl illegal wenn der Auspuff/Motor leiser klingt. Meie Fresse, das wieder typisch Deutsch.
Aber jetzt mal allgemein. Ist das richtig, das man was eingetragen ist, asbaut, es wieder austragen muß?
Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 15.03.2008 20:49:20
Hallo LatteBMW,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Eintragung nicht verbaut = TÜV Mangel?"!
Gruß
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Habe ich noch nie gehört. Bei mir ist im schein auch mehr eingetragen als am auto war. Nichtmal der tüv hatte das was gesagt, wenn ich ne andere schürze eintragen lassen hab.
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LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Will hier keinem zu Nahe treten, aber ich habe auch so meine Erfahrung mit der Norddeutschen Polizei so gehabt.
Ich dachte so manches mal, dass ich gerade in einem "Werner" Film mitwirke.
Die Jungs sind teilweise da nicht gerade ganz Hell im Kopf ????
Ich glaube aber eher, die haben zu viel Zeit und es gibt anscheinend nichts wichtigeres, als einen unbescholltenen 3er BMW Fahrer zu tyrannisieren.
Das ist doch Müll,was er mit dir abgezogen hat.Schikane.
Gruss
Klar war es das, aber man will sich ja absichern beim nächstenmal
Selbstverständlich müssen Teile, die wieder ausgebaut werden auch wieder ausgetragen werden. Bei Rädern ist das in der Tat etwas anderes, da steht nämlich (zumindest wenn der Prüfer seine Arbeit richtig gemacht hat) immer "auch erlaubt", "wahlweise" oder so ähnlich dabei.
Von Gesetzeswegen wird ein eingetragenes aber im Fahrzeug nicht vorhandenes Teil genauso gewertet, wie ein vorhandenes nicht eingetragenes Teil.
Das doch deutsche Bürokratie oder? Ich laß doch jetzt mein Kompressor austragen, muß dafür halben Tag frei nehmen um zur Zulassungsstelle zu gehen, bezahl 20 euro um in paar Wochen ein tag frei zu nehmen, um für 500 euro wieder den Kompressor eintragen zu lassen und die andere hälfte die Tussie beim Amt wieder zu nerven.
Würd ja noch Sinn machen, wenn der Ausbau was negatives mitsichbringen würde (lautere Geräusche oder fahrzeug liegt tiefer) aber so nicht.
Tipp:
Über Sinn und Unsinn solcher Vorschriften kann man sicherlich streiten, das ändert aber nichts daran. Grundgedanke dieser Regelung ist es einfach, daß man sicherstellen will, daß das Fahrzeug nach jedem Umbau immer im verkehrssicheren Zustand ist.
Bevor jetzt noch Fragen dazu kommen, das ganze ist auch im Gesetz konkret geregelt, da steht irgendwo sinngemäß "Die Fahrzeugpapiere müssen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen", ich hatte auch den genauen Gesetzestext mit Angabe des Paragraphen schonmal in einem ähnlichen Beitrag gepostet, wer es genau wissen will, möge bitte die Suche bemühen.
Bearbeitet von - daniel.krueger am 15.03.2008 19:34:29
Leute wir leben in Deutschland. Die Bürokratie ist nun mal so. Was nicht verbaut ist kann ausgetragen werden, aber das entscheidet alleine der TÜV Prüfer. Wenn der sagt muß nicht, dann ist gut.Bei Rädern und Reifen ist es in der Tat anders, weil da meistens mehrere Grössen eingetragen sind
sveno
16.03.2008 | 12:44:58
achja, was hätten wir für einen spass in den usa *lol*
Das man ein Teil, was vorher verbaut wurde, beim Ausbau wieder austragen muss, ist absoluter Unsinn. Ausnahmen können bei sicherheitsrelevanten Teilen bestehen (Airbag o.ä.). In Deinem Fall mit dem Kompressor ist das aber quatsch. Der Herr in grün hatte vermutlich keine Ahnung, wollte aber nicht dumm da stehen.
@daniel.krueger:
Den Passus im Gesetzestext würde ich gerne mal sehen. Man lernt ja nie aus!
fechi28
Danke für die schnelle Antwort.
siehe hierzu §27 Abs.1a StVZO.
Dabei ist unter §27 Abs.1a III eine Abnahme erforderlich, wenn der Hubraum oder die Leistung geändert wurde.
Damit hattest Du recht und der Kompressor müsste wieder ausgetragen werden.
In diesem Fall würde ich es aber als unproblematisch sehen, da durch den Ausbau des Kompressors keine sicherheitsrelevanten Nachteile entstehen.
fechi28
Zitat:
da durch den Ausbau des Kompressors keine sicherheitsrelevanten Nachteile entstehen.
(Zitat von: fechi28)
Jo,so sehe ich das auch, denn die Geräuschkulisse ist jetzt um einiges gesenkt.
Hallo , es mit sicherheit KEIN unsinn , nur weil es euch unbequem ist oder Bürokratisch erscheint!!!
Ich find es ist sogar sehr sinnvoll, den manche Technischen einbauten funktionieren nicht immer, mit danach eingebauten, oder wie sieht es aus wenn ich erst einen kompressor drauf hab und mir dann noch einen Turbo draufbaue in den papieren, dann stimmt nix mehr, ( auch mit der Versicherung etc)
Oder wenn so ein tuning schlauberger dir einen 250 ps motor in einem Auto verkauft der eingetragen ist aber du feststellst das er leider wieder auf OE zurückgerüstet hat ohne es austragen zu lassen.
dann hast du wenigsten die möglichkeit ihn auf dieser basis den Arsch aufzureissen.
Und ich glaube kaum das irgend ein TÜV ing einen Kompressor wahlweise einträgt!!
ich habe selbst gerade ein paar eintragungen rausstreichen lassen weil die vielen Kombis untereinander nicht kompatibel waren.
Und gesetzt den fall ich würde die Kiste verkaufen , möchte ich das so machen, das der nächste nicht irgendeinen scheiss wegen einer Mülleintragung (unfall durch nicht passende räder + fahrwerk etc) macht und dann sagt "des war doch eingetragen"
Gruß pat
@ fechi28:
Lese mal bitte nochmal ganz genau, was da steht!
Der von Dir genannte Absatz beinhaltet nur die Punkte, die UNVERZÜGLICH IN DIE FAHRZEUGPAPIERE eingetragen werden müssen, das heißt aber nicht daß andere Änderungen nicht auch ein- bzw. ausgtragen werden müssen. (In diesen Fällen muß dann genau wie bei einer Eintragung nur der entsprechende Schrieb des Prüfers mitgeführt werden, bis die Papiere berichtigt wurden.)
PS: Ohne Dir zu Nahe treten zu wollen, aber ob Du da Nachteile siehst oder nicht ist noch weniger von Belang, als wenn ich China ein Sack Reis umfällt. Maßgeblich ist, was der Gesetzgeber dazu sagt.