Hallo, habe vor mir felgen in den dimensionen 8x18 ET35 und eine reifengröße von 225/40 anzuschaffen! Fahre ein e36 Cabrio mit M-Fahrwerk
Nun zu meiner frage: In den TÜV-Gutachten zu 18 Zoll Rädern steht meist unter der Rubrik "Auflagen" das z.B. an achse 1 eine ausreichende Radabdeckung herzustellen ist! Wenn es dort drin steht, ist es dann ein MUSS oder kommt es dann darauf an wie es aussieht wenn die Felgen montiert sind?
Die größe müsste ohne Probleme passen!Wenn alles passt und nichts schleift wird der tüv auch sein ok geben.Einfach die räder mal anschrauben und testen!
Ja das es passen wird habe ich mir auch schon gedacht, nur es geht mir darum ob es ein MUSS ist was nachher in dem Gutachten drin steht, also wie z.B. oben schon erwähnt?
Die Texte im Gutachten sind eigentlich bindend. ber wenn eine Ausreichende Radabdeckung vorhanden ist, musst du ja keine mehr herstellen. Wenn der Lenkeinschlag passt, wozu dann LEB´s?