Ein Freund von mir hat sich nen Audi TT mit Tageszulassung gekauft. Als er mir den Wagen zeigte, fiel mir gleich auf, dass er 19" mit 255ern drauf hatte anstatt der im Schein angegebenen 17" mit 245ern.
Er hat bei Audi nachgefragt und die behaupten, dass man seit 2008 Originalräder nicht mehr eintragen lassen muss, selbst wenn sie andere Dimensionen haben. Das kann ich mir nur schwer vorstellen. Weiß einer was darüber?
Gruß Simon
Anstiftung zur Beihilfe und Beihilfe zur Anstiftung oder zur Beihilfe ist Beihilfe zur Haupttat. (BGH NStZ 96, 562)
Das ist nicht erst seit 2008 sondern bereits seit Oktober 2005 so. Seit der Einführung der neuen Fahrzeugpapiere nach EU-Muster dürfen alle werkseitig freigegebenen und in der Betriebserlaubnis enthaltenen Rad-Reifenkombinationen montiert und gefahren werden, ohne das eine technische Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere nötig ist. Nicht ganz klar ist die Frage, ob dies nur gilt, wenn man die neuen Papiere hat oder auch bei den alten. (Habe auf mehrere Anfragen bei verschiedenen Stellen dazu unterschiedliche Auskünfte erhalten, eine exakte Gesetzespassage, die dies regelt, konnte ich bisher nicht finden.)