Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 27.02.2008 um 12:44:16 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.
Möchte mir die Tage meine RH Speiche Felgen in 8,5x18 Zoll mit Teilegutachten eintragen lassen auf meinen E46 Coupe FL. Im Gutachten steht als Auflage K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.1 Bei Bereifung mit 225/40R18 dürfte doch eigentlich nichts schleifen. Laut Reifenhändler ist die Rad/Reifenkombi auch unproblematisch. Warum dann diese Auflage?Was kostet es diese Umlegung/Ausschnitt durchführen zu lassen?
Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 27.02.2008 12:44:16
HI weil man auch eine andere reifenkombi fahren kann und deswegen die auflagen aber bei den reifen passiert bei dir nix heb ihn halt mal hoch und stell einen reifen unter deinen dann laß ihn wieder runter vom wagen heber und du wirst sehen ob er genügend freigang hat
zu diesem Thema habe ich auch eine Frage: heißt das jetzt, das Auflagen aus einem Felgengutachten nicht zwingend erforderlich sind? Wenns auch ohne Umbauten passt muss nichts gemacht werden?
Nachdem ich beim TÜV war und nichts geschliffen hat habe ich ohne Probleme die Eintragung erhalten, obwohl im Teilegutachten stand, daß die Innenkanten der hinteren Radausschnitte umgelegt werden müssen. Eintragung hat meine ich ca. 40-50 Euro gekostet.