Zitat:
Seit wann wird man bei einem Kaskoschaden hochgestuft???
Hochgestuft wird man nur bei einem Haftpflichtschaden, aber net bei einem Kaskoschaden...
Und die Vollkasko wird auch nur dann hochgestuft, wenn man einen Haftpflichtschaden verursacht hat (Unfall) und seinen eigenen Wagen aufgrund des Unfalls über die Vollkasko reparieren lässt.
Aber net bei Einbruch, Vandalismus und dergleichen.
(Zitat von: E30massder)
Also ich kenns nur so, dass die Versicherung einen bei jedem gemeldeten VK-Schaden hochstuft - egal ob der Schaden bei nem selbstverschuldeten Unfall verursacht wurde oder durch Dritte. Und egal ob zeitgleich noch ein HPfl-Schaden gemeldet wurde. Is ja auch denkbar, dass nur ein Schaden am eigenen Auto vorliegt bzw. der Schaden am gegnerischen Fahrzeug / Objekt so gering ist, dass er "selbst" bezahlt werden kann.
Das "Gleichbleiben" ist mir nur von der TK bekannt.
Hab jetzt auch mal a bisserl gegoogelt, leider nix Verlässliches, sondern nur andere Foren gefunden - aber da waren auch die einen oder anderen Beispiele dabei, wo ne Hochstufung bei nem VK-Vandalismusschaden erfolgte. Beispielsweise
hier (zugegebenermaßen net ganz neu)
Was ich mir natürlich vorstellen kann ist, dass es in dem Punkt von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gehandhabt wird - auch um Kunden zu fangen...