Zitat:
aaaaalso folgendes...
es handelt sich hierbei um einen sachmangel, somit musst du eine mängelrüge vornehmen, was du auch getan hast. nun sollte eine nachbesserung stattfinden. ist bei dir ja schon 4 mal passiert. dürfte maximal aber nur 2 mal vorgenommen werden, danach sollte eine neulieferung erfolgen. somit steht dir volles recht auf eine nuelieferung zu, wenn es sich denn jedes mal um den selben defekt gehandelt hat, sowie ein schadenersatz, da die 2 nachbesserungsversuche überschritten wurden. zumindest schreibt dies so der gesetzgeber vor, kann sein, dass dein händler dass mit einer klausel in seinen agbs entschärft hat.
edit: ups hab net alles gelesen und somit übersehen, dass das prob gelöst ist...
Bearbeitet von - dme am 30.12.2007 19:34:20
(Zitat von: dme)
falls der händler in den AGB klauseln etwas drin stehen hat, dass er so oft nachbessern kann wie er will, ist diese klausel nichtig. agbs dürfen das BGB nicht verschlechtern. du hast ein recht auf neulieferung!
falls er keine neulieferung machen will, hast du das recht auf rücktritt vom vertrag, schadenersatz, schadenersatz neben der leistung und ersatz vergeblicher aufwendungen!