Zitat:
ist das mit den 50cm gesetzlich oder macht da tüv und polizei einen unterschied?
(Zitat von: Schade´)
Das ist leider Vorschrift. Mindesthöhe der Unterkante der Lichtaustrittsfläche ist beim Abblendlicht 500mm. Allerdings erst ab 1.1.1988 Erstzulassung.