zurück zum Thema, jeder Autohändler in D muß 1/2 Jahr Garantie uauf jeden gebrauchten Wagen geben. Das kann man auch nicht per schriftlichen Kaufvertrag ausschließen. Steht z.B. " schließe jede Gewährleistung aus oder verkauft ohne jegliche Garantie" - das ist rechtlich ungütig. Als Händler müßte man das wissen!! Ich habe im Gebrauchtwagenhandel gearbeitet. Am besten -Auto zurücknehmen, Anzahlung zurückzahlen und jeden Ärger vermeiden - Auto ins Ausland verkaufen!! Ich hoffe daß wir nun etwas klarer sehen. Ansonsten viele Grüße, Matthias