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jeder Autohändler in D muß 1/2 Jahr Garantie uauf jeden gebrauchten Wagen geben. Das kann man auch nicht per schriftlichen Kaufvertrag ausschließen. Steht z.B. " schließe jede Gewährleistung aus oder verkauft ohne jegliche Garantie" - das ist rechtlich ungütig.
Als Händler müßte man das wissen!! Ich habe im Gebrauchtwagenhandel gearbeitet.
Am besten -Auto zurücknehmen, Anzahlung zurückzahlen und jeden Ärger vermeiden - Auto ins Ausland verkaufen!!
Ich hoffe daß wir nun etwas klarer sehen.
Ansonsten viele Grüße, Matthias
Garantie muss ja schonmal niemand geben, wenn dann Gewährleistung ... Garantie ist freiwillig, Gewährleistung vorgeschrieben!!!