Einzelabnahme ist §21 Bei §19 hast du ein TÜV Gutachten dabei zum Eintragen. Bei dem Anderen ebend nicht nur Materialgutachten oder Bauliche Veränderung die ein mitgeliefertes TÜV Gutachten aushebeln.
Ich denke mal es kommt drauf an was es ist und was in dem Gutachten steht.
Zum Beispiel. Fahrwerk. sollte ja kein Problem sein, aber in dem TÜV Gutachten steht drin nur mit Serienbereifung. Und schwups die wups wirt es eine Abnahme werden nach §21 da das Fahrwerk mit Serienbereifung vom TÜV getestet wurde.
So meine ich es noch im Kopf zu haben.
Am besten mal beim TÜV oder Dekra nachfragen. Die gängigsten Papiere haben die meistens schon da und dann können die mal nachschauen.