Ebay Problem :((( Bitte um Hilfe (Geplaudere Forum)
Peter
10.12.2007 | 15:05:56
Ich hab jetzt nicht nochmal alles im Detail durchgelesen, hast Du eine RSV?
Wenn ja, lass das von einem Anwalt überprüfen. Wenn der auch nur geringe Zweifel haben sollte, nimm das Teil zurück und sei froh, das der Käufer "nur" die Rückabwicklung fordert. Hat er nämlich Recht, musst Du auf Deine Kosten reparieren lassen, bzw. ihm ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung stellen.
Das kommt letztendlich viel teuerer, als klein beizugeben. Ach ja, sein Anwalt wird seine Kostennote natürlich auch noch an Dich schicken...
Mach das Beste daraus...
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer
Lasse dich nicht von so einem Schreiben einschüchtern.
Der Käufer liegt in der Beweislast!!!
Und solange er nichts beweisen kann, wirst du für nichts aufkommen.
Und das mit der Gewährleistung, wäre nicht verkehrt gewesen dies aufzuführen.
Aber meines Erachtens ist diese Sachlage nicht Anfechtbar!
Gruß und VIEL Glück!
menro
10.12.2007 | 16:29:51
Ja RSV habe ich und es wurde alles grad dem Anwalt übergeben. Mal schauen was draus wird.
brumm-brumm
copy
10.12.2007 | 17:58:49
was sagt er denn? vergiss nicht, dass ein anwalt auch geld mit "verlorenen fällen" verdient. ich will damit sagen bzw fragen, ob er dir nur mut gemacht hat.... oder relativ eindeutig bestimmen konnte wer die größeren chancen hat bzw. im recht ist!?
Bearbeitet von - copy am 10.12.2007 17:59:25