Zitat:
zuerst kam ne schriftliche verwarnung und anhörung v 27.10.07 über 10euro, dann weil ich nicht bezahlt hab am 04.09.07 ein bußgeldbescheid über 33,45euro (20euro gebühren + 3,45euro auslagen) und jetzt letzte woche die mahnung über die fehlenden 23,45euro + 1,50euro mahngebühren + 0,36euro auslagen.
(Zitat von: angry-playboy)
Hmm, die Antwort hast Du Dir doch gerade selbst gegeben...
Mit dem Verwanungsgeld in Höhe von 10 Euro warst Du nicht einverstanden, weil Du nicht gezahlt hast.
Damit wurde aus der Verwarnung ein Bußgeldbescheid. Die 20 Euro sind keine Mahngebühren, sondern die Gebühren für einen "behördlichen Akt", nämlich der Erstellung des Bußgeldbescheides plus Auslagen (pauschal). Die "Hauptforderung" von 10 Euro bleibt davon unberührt, die OWi wurde ja begangen.
Nun hast Du die 10 Euro überwiesen- dieses "Angebot seitens der Behörde war zu dem Zeitpunkt aber schon nicht mehr gültig; der Bußgeldbescheid hat die Verwarnung ersetzt. Da diese Summe des Bußgeldbescheides jedoch noch nicht komplett beglichen wurde, wurden nun Mahngebühren fällig- in Höhe von 1,50 Euro plus Auslagen.
Diese Höhe ist für Mahnungen üblich; eher niedrig.