Zitat:
das denk ich auch aber mir geht mehr darum das der Tüvprüfer mich eventuell ärgern will und sagt 92 Traglast steht nicht im Gutachten, die trag ich deshalb nicht ein. Könnte der das machen?
...natürlich könnte er das machen, das würde Ihn jedoch von jeglicher Kompetenz entbinden.
Der Traglastindex muss nicht eingetragen sein. Die Grunlage für den Index der Reifen sind einzig und alleine die Achslasten des Fahrzeuges. Wenn diese erfüllt bzw. übetroffen werden wäre ein Nichteintrag eine Leistungsverweigerung ohne technische Grunlage!
Sollte er es darauf anlegen würde ich Ihm saures geben bzw. den TÜV wechseln.
Es soll auch unkompetente Ingenieure geben.