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wie wirkt sich die umsetzung des eu-vertrags auf solche entscheidungen aus ?
denn dann haben die eu-rechlinien theoretisch absoluten vorrang vor unserem grundgesetz.(Zitat von: Lucky-Slevin)
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Die können gern Gesetztesvorschläge machen, aber keine Pflichten auferlegen.(Zitat von: theblade)
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und auf der anderen seite bekommen die eu abgeordneten kinder zuschüsse zum urlaub.... selbst wenn die 10.000 im monat verdienen gibts nen zuschuss!!! danke eu(Zitat von: b-mw-323)
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In der Tat registriert der Zentralspeicher in Würzburg - er ist bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung eingerichtet - auch Informationen über Fehlzeiten, Fehlverhalten, Abmahnungen. Erfasst wird, wer streikt und wie lange er das tut - egal ob es sich um einen legalen oder einen illegalen Streik handelt. Erfasst wird auch, wer vom Arbeitgeber ausgesperrt wurde.
Elena will darüber ebenso Bescheid wissen wie über die ganz normalen Beschäftigungs- und Krankheitszeiten, Kündigungsfristen und -gründe, weil diese Angaben Auswirkungen auf die Gewährung von Arbeitslosengeld haben können.
Vom Zentralcomputer erfasst werden aber nicht nur die Daten sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, sondern auch die von Soldaten, Beamten und Richtern, von Personen also, die kaum in die Lage geraten, Arbeitslosengeld zu beantragen.
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Im ELENA-Verfahren besteht ab 2010 für den Teilnehmer ein Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Eine Auskunft ist vor 2012 aber nicht realisierbar, da der Abruf durch die abrufenden Stellen erst ab 2012 möglich ist.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Öffnung des Verfahrens gegenüber Dritten ohne die Zwischenschaltung einer prüfenden abrufenden Stelle, also dem Vieraugenprinzip mit zwei Signaturkarten, nicht zu vertreten.
Von daher wird es im Übergangszeitraum bis 1. Januar 2012 keine Auskunftsmöglichkeiten an die Teilnehmer geben.