Zitat:
@Brennstoffdieb:
Erst mal richtig informieren. Anzeigen werden erst geschrieben, wenn Bußgeld mindestens 40€, es sei denn, daß Verwarngeld bis 35€ wird abgelehnt.
Desweiteren kann die Polizei ein Mopped doch stilllegen, da in §30StVZO auch von einer Belästigung gesprochen wird. Und jetzt sag mir nicht, eine Krawalltüte am Mopped ist keine wesentliche Belästigung. Kann man immer Begründen.(Zitat von: fechi28)
Zitat:
das bestreite ich ja auch nicht es ist nur so wenn ein auspuff egal ob zubehör oder Original mit der Zeit lauter wird kann ein Fahrzeug nicht stillgelegt werden. Ausgenommen wenn er Manipulirt ist dann sicher.
Und nichts anderes habe ich geschrieben.(Zitat von: Brennstoffdieb)