Normalerweise sagt der Gutachter doch garnix wie der Schaden behoben wird. Der stellt nur die Schäden fest.
Der Reparaturwert leitet sich aus den direkten Kosten der Reparatur ab. Wenn ne neue Tür und ein neuer Spiegel verbaut und beides lackiert wird, kostet das bei BMW schon ne Stange.
Und die Versicherung deines Unfallgegners wird dir sicher nicht verbieten das bei BMW machen zu lassen.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Wenn es ein Bagatelschaden ist, rechnet die Versicherung über Kosenvoranschlag ab bzw. über Rechnug. Die Bagatellschäden gehen je nach Versicherung bis 1000 Euro oder etwas drüber.
Wenn es höher liegt, kannst du dir einen Gutachter aussuchen (bei Haftpflichtschäden). Er ermitteln den Widerbeschaffungswert des Fahrzeugs, den Restwert und die Schadenshöhe. Für die ermittlung der Schadenshöhe sagt er natürlich auch, wie der Schaden entstandgesetzt wird. Er muss nämlich im Kalkulationsprogramm anklicken ob ersetzen oder instandsetzen. Bei der Tür richtet es sich immer nach dem Schaden. Ist es eine kleine Beule, wird instandgesetzt. Ist der Schaden größer oder nicht zugänglich, kommt die Tür neu. Meistens kommt sie ziemlich schnell neu, da die Tür als Teil nicht so teuer ist und die weiteren Arbeiten also auf- und abrüsten, Spachteln und Lackieren sowieso anfallen.