Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 24.10.2007 um 20:09:30 aus dem Forum "5er BMW - E39" in dieses Forum verschoben.
Servus,
habe heute Versucht mir die Fahrzeughistorie meines 582i bei BMW anzuschauen. Nur meint mein :-) hier er darf mir diese nicht sagen, da es sich hierbei um Schweigepflicht ( ist der ein Arzt? ) handele. Möchte doch nur wissen ob, und mit welchen Km er bei Bmw war.
Gibt es dort noch einen andern Weg?
Gruß
Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 24.10.2007 20:09:30
Wenn du den letzten TÜV-BEricht hast (hast du bestimmt) kannst du da ja auch mal anrufen. Vielleicht war er immer bei dem gleichen Verein und die können nachschauen wieviel km er vor 2,4,6 Jahren hatte. Wenn es dir nur um die km geht.
Also das mit der Schweigpflicht ist an den Haaren herbei gezogen. Die sind dir aber auch nicht zur Aussage verpflichtet. Wenn du mit denen redest und sagst, das dir das was am Auto spanisch vorkommt, dann werden die dir sicher helfen. (es sei denn du hast den Wagen bei denen gekauft; dann müssen sie dir eigentlich auch die Daten sagen!) Es handelt sich ja bei den Daten nicht um personenbezogene Daten zum Vorbesitzer, sondern ledeglich um fahrzeugspezifische Sachen. Manche Händler machen da echt ein Terz drum... kann ich echt nur lachen!
war gerade noch mal bei meinem :-), nach Minutenlagem zureden und den dauernden Ausflüchten das sie dass nicht können, sondern nur BMW-München. Habe ich ihn doch dazu gebracht mal nachzuschauen ob wenigstens die Rückrufe/Änderungen an dem Fahrzeug vorgenommen wurden. Dabei bestätigte sich mein Verdacht dass mir ein Fzg aus Italien angedreht wurde. Mehr konnte? oder wollte er mir nicht sagen.
Auf meine Frage ob er den Tachostand überprüfen könne meinte er erst Nein, bei gutem Zureden kam er dann auf die Idee dass der Tachostand wohl im Funkschlüssel abgespeichert sei? Auf meine Nachfrage ob denn nicht der höchste Tachostand im Lichtmodul abgespeichert sei konnnte er nicht Bestätigen, meinte aber dann er könne ja noch im Motordiagnose laufen lassen die dann den Tachostand im Steuergerät wiedergebe. Aber natürlich alles ohne Bestätigung oder den Diagnosewisch, den dürfe er erst bei einem Gerichtsverfahren rausrücken. Na Toll, werde mal die Antwort meines Verkäufers ( kommt von: hat mich für Dumm verkauft) auf mein Einschreiben abwarten.