Hallo und nun meine 2 Frage, ist eine Kombination aus folgenden Komponenten eintragungsfähig:
- an der HA GewindeFW von Hersteller A (Gutachten vorhanden)
- an der VA GewindeFW von Hersteller B (Gutachten vorhanden)
Ist sowas zulässig und eintraungsfähig?
Grüße
da würde ich eher von abraten, da man über das fahrverhalten nur spekulieren kann. ich gehe mal davon aus, dass das auch noch gebrauchtteile mit warscheinlich unterschiedlichen gebrauchszeiten und verschleißerscheinungen sind, was auch nicht positiv aufs fahrverhalten wirkt.
eintragung? keine ahnung aber ich glaub eher nicht.
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